Kriegerdenkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege
Kruzifix auf Postament mit Inschrift, Sandstein 1766, flankiert von zwei ruhenden Löwen, dahinter vier Bronzetafeln mit den Namen der Gefallenen, nach 1945
In Form eines Bildstocks, Relieftafel mit Figurennische, darin Jesus als Guter Hirte, auf Vierkantsockel mit Inschrift über Postament, Sandstein, bezeichnet „1920“
Relieftafel mit Satteldach und Darstellung einer Schutzmantelmadonna, auf Vierkantsockel über kastenartigem Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet „1850“; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Relieftafel mit Darstellung der 14 Nothelfer und des Blutes Christi von Walldürn, auf Rundsäule mit Volutenkapitell über kastenartigem Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet „1762“; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
In Form eines Bildstockes, Aufsatz mit Gusstafel des Kreuztragenden im Brustbild, auf Vierkantsockel mit Inschrift, über Postament, Sandstein und Gussstein, bezeichnet „1921“
Ehemalige Mühle, sogenannte Streitenbergsmühle: Mühlengebäude
Zweigeschossiger Satteldachbau, mit massivem Sockelgeschoss aus Sandsteinquadern, verschindelt, Mitte 19. Jahrhundert; technische Ausstattung, 20. Jahrhundert
47 Steine mit hessisch-nassauischem und fuldischem Wappenrelief, Nummerierung und Jahreszahl, entlang der hessischen Grenze, bezeichnet „1729“ sowie „1873“ (Jahreszahl der Neuvermessung); nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Aufsatz mit Bogendach und flachem Kreuzigungsrelief, darunter Würfelblockkapitell mit Jahreszahl, auf Säule über Postament, Sandstein, bezeichnet „1848“
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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