Reliefaufsatz mit Heiligem Sebastian, Heiligem Petrus, Heiligem Kilian und dem Gekreuzigten, auf Rundsäule über Tischsockel aus Gussstein, Sandstein, bezeichnet „1595“
Reliefaufsatz mit Darstellungen des Heiligen Petrus, einer Figur mit Stab und eines Bischofes, sowie einer leeren Bildnische, Sandstein, auf erneuerter Gusssteinsäule, bezeichnet „1612“
Eingeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach und hoher massiver Sockelzone, an der Nordseite mit hölzernem Relief der Marienkrönung in neugotischem Hausschrein, 19. Jahrhundert, 17./18. Jahrhundert
Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit massiver Sockelzone und Halbwalmdach, 17. Jahrhundert, an der Nordseite Figur des Schmerzensmannes in neugotischem Hausaltärchen, Sandstein, wohl 19. Jahrhundert
Relieftafel mit Monstranz, flankiert von zwei adorierenden Engeln, darüber neugotischer Aufsatz mit Wimpergen und Fialen, auf blockartigem Sockel mit Inschrift und Lisenenschmuck, Sandstein, zweite Hälfte 19. Jahrhundert
Zweigeschossiger Satteldachhaus mit hoher Sockelzone, massivem Unterbau und Fachwerkobergeschoss, 1794, über älterem Kern, mit südlichem, eingeschossigen Satteldachanbau und westlich daran angrenzendem ehem. Torturm der bis 1600 bestehenden Dorfburg, Turm mit Fachwerkobergeschossen, Satteldach und Glockenreiter, im Kern 13. Jahrhundert
Aufsatz mit Giebeldach, in Figurennische Kreuzigungsrelief, mit Inschrift, Gussstein, 20. Jahrhundert, auf Rundsäule mit Würfelkapitell, Muschelkalk, 17. Jahrhundert
Saalbau mit eingezogenem Chor, Satteldach und östlichem Dachreiter, im Kern romanisch, 1691 weitreichend umgebaut; mit Ausstattung; auf der Nordseite Madonnenskulptur, Sandstein, von Ferdinand Hümmler, um 1800
Östlicher, viergeschossiger Turm mit Spitzhelm, spätes 14. Jahrhundert, Sakristei im Kern um 1600, im Langhausneubau Teile des neuromanischen Vorgängerbaus von 1858; mit Ausstattung
Reliefaufsatz mit Dreiecksgiebeldach, mit Darstellungen der Heiligen Dreifaltigkeit und Madonnenbüste, sowie Heiligen Wendelin und Sebastian als Seitenfiguren, auf Vierkantschaft über abgetrepptem Sockel, Sandstein, spätes 19. Jahrhundert
an der Gemarkungsgrenze zwischen Haard, Nüdlingen und Burghausen (Standort)
Flurkreuz
Einfach gehauenes Steinkreuz, markiert die Gemarkungsgrenze zwischen Haard, Nüdlingen und Burghausen, Muschelkalk, 16. Jahrhundert; nicht nachqualifiziert
Reliefaufsatz mit Darstellungen zweier Kleeblattkreuze, einer Inschrift, sowie einer leeren Figurennische, auf Rundsäule über Basisplatte, Muschelkalk, bezeichnet „1693“
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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