Die Mitglieder beraten die Gesetzentwürfe zu allen Bereichen der Rechtspolitik, so zum Verfassungs-, Zivil- und Strafrecht. Zudem ist dieser Ausschuss des Deutschen Bundestages für Beratungen über die Beteiligung des Parlamentes in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zuständig. Er befasst sich auch mit internationaler Rechtspolitik, insbesondere aufgrund der im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Beteiligung der nationalen Parlamente bei Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission. Nicht in das Aufgabengebiet des Ausschusses fällt es, Bürgerbeschwerden wegen Rechtsverstößen zu bearbeiten oder eine Rechtsaufsicht über andere staatliche Gewalten auszuüben.[2]
Der Ausschuss hat die Federführung bei der Gesetzgebung im deutschen Straf- und Zivilrecht sowie in Fragen des Prozessrechtes (Straf- und Zivilprozessordnung) und der Gerichtsverfassung. Zudem prüft er die Rechtsförmlichkeit der Gesetze. Der Ausschuss gibt zum Abschluss seiner Tätigkeit eine Stellungnahme ab und empfiehlt darin eine Fassung des Gesetzentwurfes zur Abstimmung durch das Parlament, welche gegenüber dem Entwurf des Ministeriums verändert sein kann.
Durch seine Arbeit bringt der Ausschuss Belange der im Bundestag vertretenen Parteien in die Gesetzgebungsarbeit ein. Im Rahmen öffentlicher Anhörungen bedient er sich dabei auch des Sachverstandes einschlägig tätiger Experten aus den Hochschulen, den Verbänden, den Wirtschaftsorganisationen und der Justiz.