Die Liste der Kulturdenkmale in Radebeul-Wahnsdorf gibt eine Übersicht über die Kulturdenkmale im Stadtteil Wahnsdorf der sächsischen Stadt Radebeul anhand des Stands der Denkmalliste vom 24. Mai 2012.
Grundlage der Auflistung sind die angegebenen Quellen. Diese Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Kennung: Die von der Denkmalpflege verwendete Kennung für Nebenobjekte (z. B. Adressen ohne und mit „a“, Adresse mit 9000er Angabe, dazu Ergänzungen mit „-I“).
Datum: Besondere Baujahre, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft.
Baumeister, Architekten: Baumeister, Architekten und weitere Kunstschaffende.
Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterung über den Denkmalstatus, Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten.[1]
„Ursprünglich erhaltene Jugendstilvilla mit neobarocken Elementen“, mit Brunnenhäuschen, Putten und Garten. Wirtschaftsgebäude. Eigentümer Richard Seifert und Otto Walther
Große Kreisstadt Radebeul (Hrsg.): Verzeichnis der Kulturdenkmale der Stadt Radebeul. Radebeul 24. Mai 2012, S.1–40 (Letzte von der Stadt Radebeul veröffentlichte Denkmalliste. Der Landkreis Meißen stellt die Radebeuler Kulturdenkmale über die gemeinsame sächsische Datenbank Denkmalliste des Landes Sachsen dar.).
Frank Andert (Red.): Stadtlexikon Radebeul. Historisches Handbuch für die Lößnitz. Hrsg.: Stadtarchiv Radebeul. 2., leicht geänderte Auflage. Stadtarchiv, Radebeul 2006, ISBN 3-938460-05-9.
↑Dietrich Lohse: Torbögen an Radebeuler Bauernhöfen. In: Vorschau & Rückblick; Monatsheft für Radebeul und Umgebung. Radebeuler Monatshefte e. V., November 2010, abgerufen am 7. Juli 2011.
↑Gottfried Thiele: Radebeul. In: Die Reihe Archivbilder. Sutton Verlag, Erfurt 1997, ISBN 3-89702-006-8, S.116.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen oder die Untere Denkmalbehörde.