im Kern romanische Chorturmanlage, spätgotisch verändert, 1877/80 neugotisch erweitert durch Verlängerung nach Westen und Anbau der Seitenschiffe, Turm mit Geschossgliederung und Bogenfries, mit Spitzhelm; mit Ausstattung.
Nähe Hauptstraße 26, beim Kriegerdenkmal. (Standort)
Mariensäule
zweite Hälfte 19. Jahrhundert, figürliches Zentrum des Kriegerdenkmals, Steinblock mit Inschrift als Figurensockel und flankierende Steintafeln, nach 1945.
D-2-74-165-4
Gegenüber Sportplatzstraße 9, nordöstlich des Ortes. (Standort)
Wegkapelle
kleiner Satteldachbau in Ziegelmauerwerk, Ende 19. Jahrhundert.
Saalkirche, Langhaus im Kern romanisch, Chor spätgotisch gewölbt, Ende 15. Jahrhundert, barocke Veränderungen, mit Putzgliederungen, westlich Dachreiter mit Spitzhelm; mit Ausstattung.
Saalkirche, Langhaus im Kern romanisch, Chor in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erneuert, barock ausgebaut, Gliederung durch Dreieckstreben und abgesetzten Fries am Chor, südlich Chorflankenturm mit Geschossgliederung, Blendbögen und Spitzhelm; mit Ausstattung.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.