Kriegergedächtniskapelle für die Gefallenen beider Weltkriege
halbrund geschlossener Bau mit Tonnendach und polygonalem Dachreiter mit Glockenhaube, unregelmäßiges Natursteinmauerwerk, giebelseitig mit Quadereinfassung, wohl 1. Hälfte 1920er Jahre; mit Ausstattung
Zweigeschossiger Krüppelwalmbau mit Putzstreifengliederungen und zweigeschossiger Auslucht nach Norden, Figurennische mit Patrona Bavariae zur östlichen Giebelseite, klassizistisch, bezeichnet „1826“
Nürnberger Straße 16; Nürnberger Straße 18 (Standort)
Katholische Kirche St. Jakobus
Saalkirche mit Satteldach und eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor, schlanker Westturm mit Spitzhelm, 1868–73 von Leonhard Schmidtner; mit Ausstattung
Friedhofsmauer, Bruchstein, wohl zweite Hälfte 19. Jahrhundert
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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