Reliefaufsatz mit kielbogigem Abschluss und Darstellung der Heiligen Dreifaltigkeit, Rückseite mit Pietà, auf sechseckigem Pfeiler über Sockel mit Inschrift, neugotisch, Sandstein, bezeichnet „1870“; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Reliefaufsatz mit Pietàdarstellung in Muschelnische, Rückseite mit Darstellung der 14 Nothelfer, auf Rundsäule über Postament mit unleserlicher Inschrift, Sandstein, um 1750, 1949 teilweise erneuert
Rundbogiger Reliefaufsatz mit Kreuzbekrönung und Pietàdarstellung, auf Rundsäule über Tischsockel mit Inschriftenkartusche, Sandstein, bezeichnet „1687“ und „1762“
Rundbogiger Reliefaufsatz mit Kreuzbekrönung und Darstellungen der Verkündigung und der Heiligen Familie, auf Rundsäule mit Volutenkapitell über Postament, Sandstein, bezeichnet „1738“
Rundbogiger Reliefaufsatz mit Kreuzabschluss und Darstellung einer Pietà in Muschelnische, auf erneuerter Rundsäule über Postament, Sandstein, bezeichnet „1713“
Tabernakelförmiger Reliefaufsatz mit Darstellung der Marienkrönung, sowie Hl. Sebastian als Bekrönungsfigur, auf Postament mit Inschriftenkartusche, Sandstein, bezeichnet „1764“
Reliefaufsatz mit Pietàdarstellung und Heiligem Laurentius als Bekrönungsfigur, auf Rundsäule mit Weinrankenornament, über Postament, Sandstein, Mitte 18. Jahrhundert
Tabernakelförmiger Reliefaufsatz mit Darstellung des Christuskindes inmitten der 14 Nothelfer sowie Christus an der Geißelsäule als Bekrönungsfigur, auf ornamentiertem Postament, Sandstein, Mitte 18. Jahrhundert
Zweigeschossiger, traufständiger Bruchsteinmauerwerksbau mit Sandsteingliederung, Tordurchfahrt und Satteldach, erste Hälfte 19. Jahrhundert, nach 1834
Zweigeschossiger, traufständiger Massivbau mit Tordurchfahrt, Sandsteingliederung und Satteldach, spätklassizistisch, mit barocker Hausfigur einer Immaculata, um 1750, Gebäude errichtet Mitte 19. Jahrhundert
An der Hauptstraße; in Mauer östlich des Friedhofs (Standort)
Kriegerdenkmal für die Gefallenen 1914-18
Schlichter Sockel mit eingelassener Inschrifttafel, darauf Ädikula mit korbbogiger Nische vor einer geböschten Rücklage, mit Relief eines Gefallenen und eines Engels mit Blütenkranz, um 1920
Reliefaufsatz mit Darstellung der fünf Wunden Christi mit Strahlenkranz umgeben von Putten, auf Rundsäule über Postament mit Inschriftenkartusche, Sandstein, bezeichnet „1686“
Rundbogiger Reliefaufsatz mit Pietàdarstellung, Rückseite mit Heiligem Christophorus inmitten der 14 Nothelfer, auf Rundsäule über ornamentiertem Postament mit Inschriftenkartusche, bezeichnet „1757“; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Reliefaufsatz mit Kreuzbekrönung und Kreuzigungsszene, Rückseite mit Pietàdarstellung, auf abgefastem Vierkantschaft über erneuertem Sockel, Sandstein, bezeichnet „1699“. am 23. April 2017 nur zerstörter Sockel aufgefunden (Verkehrsunfall?)
Tafelaufsatz mit walmartiger Bedachung, Kreuzbekrönung und Pietàrelief, Rückseite mit Inschrift, auf Rundsäule über erneuertem Tischsockel, Sandstein, bezeichnet „1673“
Rundbogiger Reliefaufsatz mit Kreuzbekrönung und Darstellungen des Gekreuzigten mit Stiftern sowie Golgothagruppe, auf Rundsäule über Postament, Sandstein, bezeichnet „1687“
Rocaillegrahmter Reliefaufsatz mit Pietàdarstellung und Erzengel Michael, auf Rundsäule über Postament mit Inschriftenkartusche, Sandstein, bezeichnet „1778“
Rundbogiger Reliefaufsatz mit Pietàdarstellung unter Baldachin, flankiert von Engeln, auf Rundsäule über Tischsockel mit Inschriftenfeld, Sandstein, 1824
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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