Das Dorf wurde erstmals Mitte des 16. Jahrhunderts erwähnt. In der späten Neuzeit gehörte der Ort als Wohnplatz zur Gemeinde Sarrod.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 1. April 1972 der Ort aus der Gemeinde Sarrod ausgegliedert und der Gemeinde Ulmbach als Ortsteil zugeschlagen. Zum 1. Juli 1974 wurde Ulmbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Steinau, heute „Steinau an der Straße“ eingegliedert.[2][3] Dabei wurde Rebsdorf ein eigener Stadtteil von Steinau.
Für den Stadtteil Rebsdorf wurde, wie für die anderen Stadtteile von Steinau, ein Ortsbezirk eingerichtet.[4]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Rebsdorf angehört(e):[5][6]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Schlüchtern, Gemeinde Ulmbach
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Steinau
ab 1978: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt nach „Steinau an der Straße“ umbenannt
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Rebsdorf 63 Einwohner. Darunter waren 6 (9,5 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 15 Einwohner unter 18 Jahren, 24 waren zwischen 18 und 49, 18 zwischen 50 und 64 und 6 Einwohner waren älter.[9]
Die Einwohner lebten in 21 Haushalten. Davon waren 3 Singlehaushalte, 3 Paare ohne Kinder und 12 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In keinem Haushalt lebten ausschließlich Senioren und in 15 Haushalten leben keine Senioren.[9]
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.158f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 76.