Das kleine Dorf wurde im 1560 als Rabenstein bekanntermaßen erstmals urkundlich erwähnt. In der späten Neuzeit war Rabenstein ein Wohnplatz der Gemeinde Sarrod.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 1. April 1972 der Ort aus der Gemeinde Sarrod ausgegliedert und der Gemeinde Ulmbach als Ortsteil zugeschlagen. Zum 1. Juli 1974 wurde Ulmbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Steinau, heute „Steinau an der Straße“ eingegliedert.[2][3] Dabei wurde Rabenstein ein eigener Stadtteil von Steinau.
Für den Stadtteil Rabenstein wurde, wie für die anderen Stadtteile von Steinau, ein Ortsbezirk eingerichtet.[4]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Rabenstein angehört(e):[5][6]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Schlüchtern, Gemeinde Ulmbach
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Steinau
ab 1978: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt nach „Steinau an der Straße“ umbenaant
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rabenstein 30 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 3 Einwohner unter 18 Jahren, 12 waren zwischen 18 und 49, 6 zwischen 50 und 64 und 9 Einwohner waren älter.[9]
Die Einwohner lebten in 12 Haushalten. Davon waren 3 Singlehaushalte, 3 Paare ohne Kinder und 3 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 3 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 6 Haushaltungen leben keine Senioren.[9]
Für Rabenstein besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Ortsteils Rabenstein) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[4]
Der Ortsbeirat besteht aus drei Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 88,89 %. Alle Kandidaten gehören der „Wählerliste Rabenstein“ an.[11] Der Ortsbeirat wählte Matthias Jockel zum Ortsvorsteher.[12]
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.158f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 76.