„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
FND. 2,4 Hektar Fläche. Der Erlen-Eschen-Auwald im flussbegleitenden Schwemmbereich der oberen Zwickauer Mulde dient als Lebensraum auenspezifischer Pflanzen- und Tiergemeinschaften sowie als Rast- und Nahrungsplatzes für zahlreiche Gastarten.[1]
FND. 9385 m² Fläche. Schutz des Ensembles aus Schlossruine Hartenstein und Vegetation des Schlossberghanges, eines repräsentativen und bedeutsamen Eschen-Ahorn-Schlucht- und Schatthangwaldes und seiner Altbaumbestände. Der schwer zu bewirtschaftende Steilhang des nach Norden abfallenden Geländesporns wurde von der intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen. Es gibt Vorkommen der gefährdeten Pflanzenart Türkenbund-Lilie, Mondviole, Gefleckter Aronstab, Wald-Segge und Wald-Bingelkraut, sowie der durch das Ulmensterben selten gewordenen Berg-Ulme.[3]
Im Waldstück hinter dem Bad stehen mehrere Stiel- und Traubeneichen sowie eine Winterlinde. Bis 1945 wurde hier jeweils ein Baum gepflanzt, wenn eine Fürstenhochzeit in Hartenstein stattfand.[7]
↑VO des LRA Zwickauer Land vom 28.05.2004; Beschluss-Nr. 366/04/II v. 27.05.2004, Amtsblatt des LK Zwickauer Land, Jahrgang 12, Nr. 120 vom 21.07.2004, S. 09
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.