„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
FND. 40009 m² Fläche. Zwischen dem begradigten Bach, intensiv bewirtschaftetenLand und dem Wald gibt es hier mageres und artenreiches Feuchtgrünland und insbesondere eine feuchte Auenwiese. Die sehr bemerkenswerte Flora enthält neben Massen von Zweizeiliger Segge auch Fuchs-Segge in der Feuchtwiese und wenige Exemplare des Breitblättrigen Knabenkrauts.[1]
FND. 20171 m² Fläche. Geschützt ist der Einlaufbereich mit dem naturnah mäandrierenden Koberbach und seiner vielfältig strukturierten Verlandungsvegetation aus Hochstauden und Röhricht. Schutzziel ist der Erhalt der Brut-, Rast- und Nahrungshabitate von Wasservögeln, der Röhricht- und Sumpfgebüschflächen sowie der Feuchtbiotope in der Bachaue.[3]
↑VO des LRA Zwickauer Land vom 08.12.2000; Beschluss-Nr. 127/00/II v. 07.12.2000, Amtsblatt des LK Zwickauer Land, Jahrgang 8, Nr. 78 vom 24.01.2001, S. 04
↑VO des LRA Zwickauer Land vom 28.05.2004; Beschluss-Nr. 366/04/II v. 27.05.2004, Amtsblatt des LK Zwickauer Land, Jahrgang 12, Nr. 120 vom 21.07.2004, S. 06
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.