„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
FND. 7955 m² Fläche. Ein Altwasserrest der Zwickauer Mulde mit angrenzendem Auwaldrelikt als Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Zudem geschützt aus naturgeschichtlichen, landeskulturellen und wissenschaftlichen Gründen und zur Biotopvernetzung.[1]
FND. 30593 m² Fläche. Lichtes, sumpfiges Waldtälchen als intaktes, in sich geschlossenes Feuchtbiotop als Lebensraum für ansässige Tiere und Pflanzen. Es dient zudem der Wasserstandsregulierung der umgebenden Waldgebiete.[3]
Im Rümpfwald bei St. Egidien liegen zwei durch Verwitterung entstandene Felsmonolithen. Der markantere wird wegen seiner Form "Steinerne Kuh" genannt. Es sind keine Findlinge, sondern verkieseltes Tuffagglomerat, wie es in unmittelbarer Umgebung vorkommt.[14]
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.