„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
In Remse sind 2020 lediglich zwei Einzel-Naturdenkmale (ND) bekannt.
Alleeartiger Gehölzbestand aus 16 Stieleichen, 8 Winterlinden und 1 Rotbuche entlang des Remser Dammwegs von Remse zum Grünfelder Park. Im Januar 2016 einstweilen unter Schutz gestellt als Lebensstätten der streng geschützten höhlenbrütenden Vogelarten Mittelspecht, Grauspecht und Schwarzspecht.[2]