Saalbau mit Satteldach und südlichem Kuppelturm, spätgotisch, 2. Viertel 15. Jahrhundert erbaut, 1720 barockisiert, 1738 Vorhalle, 1923 durch Anbau erweitert; mit Ausstattung;
Friedhofsummauerung, wohl spätmittelalterlich;
Friedhofskapelle St. Michael, Walmdachbau mit Putzgliederungen, 2. Hälfte 15. Jahrhundert, 1713 nach Brand in ursprünglicher Form wiederhergestellt, Ende 19. Jahrhundert zur Lourdesgrotte umgestaltet.
ehemaliges Vogteigebäude, dreigeschossiger, schindelgedeckter Walmdachbau mit Flacherkern und rundbogigem Marmorportal des 16. Jahrhunderts, nach Brand 1703–04 unter Verwendung von Mauern des 1539 entstandenen Vorgängerbaus wieder errichtet;
Schlossökonomie, erdgeschossiger, schindelgedeckter Walmdachbau, gleichzeitig erbaut und wieder errichtet.
bestehend aus Wohnhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Stichbogenfenstern, 1851, und Stallgebäude, erdgeschossiger Flachsatteldachbau mit traufseitig verschaltem Heuboden, gleichzeitig.
Saalbau mit Satteldach und Südturm mit Steildach, spätgotisch, 2. Hälfte 15. Jahrhundert erbaut, 1732 im Inneren durch Wolf Ganterer barockisiert; mit Ausstattung; Friedhofsmauer, im Kern spätmittelalterlich.
Saalbau mit Satteldach, Nordturm mit Spitzhelm und Putzgliederung,neugotisch, 1881–82 Neubau durch Michael Gaisberger unter Verwendung des spätgotischen Turmes und der Choraußenmauern; mit Ausstattung.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. – Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Anmerkungen
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.