Dreiseitig erhaltene Außenwände des ehemaligen dreigeschossigen Schlossgebäudes mit Stichbogenfenstern, aus Bruchsteinmauerwerk, 13. Jahrhundert, im Dreißigjährigen Krieg zerstört
Zweigeschossiger Mansarddachbau mit profiliertem Traufgesims, Putzfassade mit Lisenen- und Gesimsgliederung, erbaut für Karl Wilhelm Teufel von Pirkensee, zweite Hälfte 18. Jahrhundert;
Wirtschaftsgebäude, drei massive Flügelbauten mit Satteldächern, im Kern 17. Jahrhundert, zum Teil verändert;
an Hofeingang zwei Torpfeiler, darüber Steinlöwen mit Wappen, zweite Hälfte 18. Jahrhundert;
Dreiflügelanlage, teils verputzter Bruchsteinmauerwerksbau mit Satteldach und geohrten Fensterfaschen, Mittelbau mit Wappen und Uhr- bzw. Treppenturm mit Kuppeldach und Laterne, Seitenflügel mit rundbogigen Einfahrtstoren und Volutengiebeln mit Obelisken, Ende 16. Jahrhundert;
Schlosshofmauer, verputztes Bruchsteinmauerwerk mit Eingangspfeilern, Ende 16. Jahrhundert;
nordöstlich vorgelagerte Schlosskapelle Hl. Kreuz, dreiseitig geschlossener Walmdachbau mit seitlichem Vorzeichen und geschweiften Fenstern, südlicher Turmanbau mit Glockendach, geohrten Fensterfaschen und Gesimsgliederung, um 1772; mit Ausstattung;
Ökonomiegebäude, erdgeschossiger Bruchsteinmauerwerksbau mit Satteldach, wohl Ende 16. Jahrhundert;
Durchfahrtstor, Bruchsteinmauer mit Rundbogentor, wohl Ende 16. Jahrhundert.
Ehemaliges Schleif- und Polierwerk auf altem Mühlenstandort
Zweigeschossiger und überwiegend unverputzter Bruchsteinmauerwerksbau mit Satteldach, im Südosten firstgedrehter Satteldachanbau in Ziegelbauweise mit Stichbogenfenstern, 1890; mit technischer Ausstattung von 1935;
zugehöriges Wohnhaus, lang gestreckter eingeschossiger Satteldachbau mit zwei firstgedrehten, spitzgiebligen Anbauten, überwiegend unverputztes Bruchsteinmauerwerk, im Kern 18. Jahrhundert, Umbau 1880.
Flachgedeckter und verputzter Satteldachbau mit eingezogenem, quadratischem Chor, wohl um 1150, westliche Langhauserweiterung 1873, an der südlichen Langhausseite verputzter Turm aus Bruchsteinmauerwerk mit Zwiebelhaube, Gesims- und Pilastergliederung, Turmunterbau 12. Jahrhundert, Turmoberbau mit Haube 18. Jahrhundert; mit Ausstattung;
Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs, Steinkreuz und Steintafel mit Figurenrelief und Inschrift, nach 1918.
Kleiner verputzter Satteldachbau mit Glocken-Dachreiter, eingezogenen Rundbogenfenstern und Ecklisenen, 18. Jahrhundert, nach Zerstörung 1826–28 wiederaufgebaut, Dachreiter von 1992; westlich der Straße nach Münchshofen.
Verputzter Langhausbau mit Satteldach, eingezogenem Polygonalchor und umlaufenden Stützkeilen, Eingangsportal mit gesprengtem Giebel, nordöstlicher Turm mit Zwiebelhelm, Gesims- und Pilastergliederung, wohl 1368, im 17./18. Jahrhundert verändert, Presbyterium 19. Jahrhundert; mit Ausstattung;
ehemalige Friedhofskapelle, ursprünglich wohl Karner, dreiseitig geschlossener und verputzter Satteldachbau mit Glockengiebel, Spitzbogenfenstern und Gruft, spätgotisch; mit Ausstattung.
Ehemaliges Wohnstallhaus, zweigeschossiger und verputzter Walmdachbau;
Stadel, erdgeschossiger Bruchsteinmauerwerksbau mit hohem Satteldach; 18. Jahrhundert.
D-3-76-170-10
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Rechteckige, etwa einen Meter hohe Umwallung in den Längen 20 × 15 m, mit diagonal gestellten Vorsprüngen an den Ecken, in Bruchstein gemauerte Eingänge an der mittigen Längsseite, wohl mittelalterlich
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.