Zweigeschossiger Walmdachbau, Fachwerkobergeschoss, Mitte 18. Jahrhundert, Erdgeschoss massiv erneuert, am Fenster bezeichnet „1880“, Tür bezeichnet „1957“
Massiver Rundturm, Stahlbetonbau, verkleidet mit bossiertem Sandsteinmauerwerk, mit Kegeldach mit Holzschindeldeckung, Kugelknauf und Wetterfahne, 1960/63
Brunnäcker; Das Große Stück; Große Wiese; Hanffeld; Haussee; Hechtsee; Straßacker; Wegäcker; im Wald nördlich von Oberhaid auf der Ochsenwiese (Standort)
Chorturm mit Spitzhelm 14./15. Jahrhundert, Sakristeianbau, Langhaus, Saalbau mit Walmdach, Lisenengliederung, 1714, Westfassade Mitte 19. Jahrhundert; mit Ausstattung; Reste einer Friedhofummauerung, 18. Jahrhundert
Saalbau, Sandsteinquaderbau mit Pilastergliederung, eingezogener Chor dreiseitig geschlossen, Satteldach, 1703 von Christoph Grump, Giebelreiter 1840; mit Ausstattung
Mauer um den Friedhof, Sandsteinquader, 18. Jahrhundert
Ionische Säule, vierseitiger Aufsatz mit Muschelabschlüssen, Steinkreuz, bezeichnet „1694“
D-4-71-165-23
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Eisenbahnunterführung; Wasserdurchlass, ca. 9,5 Meter tiefer Gewölbebogen aus Sandstein der Strecke 5102, ehemalige Ludwig-Westbahn, bei Bahn-km 12,250, wohl 1878
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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