Der Grafinger Marktplatz mit seiner geschlossenen Bebauung, die Häuserzeile Am Urtelbach 1–5 und den nördlichen Abschnitt des Mühlbachs bildet ein Ensemble.
Die Bebauung des Marktplatzes ist nach den Brandkatastrophen 1632 und 1766 weitgehend neu entstanden. Nach 1905 wurden die – bis auf das Grandaueranwesen – meist schlichten giebelständigen, zuweilen durch Erker bereicherten bürgerlichen Häuser in vielen Fällen mit neubarocken Schweifgiebeln, zum Teil auch mit gotisierenden Giebeln versehen. Das Platzbild insgesamt erfuhr damit eine Überformung im Sinne des Historismus, die allerdings zum Teil durch starke Veränderungen in den Erdgeschosszonen der Häuser in neuerer Zeit beeinträchtigt worden ist.
Grafing wird um 1200 erstmals schriftlich erwähnt. Der Ort war ursprünglich eine Siedlung von Lehensleuten der Grafen von Kling, ihm wurde 1376 das Marktrecht und Wappen verliehen. Wohl um 1629 erhielt der Marktplatz dieses unbefestigten altbairischen, 1953 zur Stadt erhobenen Marktortes seine Grundgestalt. Er liegt an einer alten nord-südlichen Durchgangsstraße, die den geschlossen bebauten Platz jedoch in Ost-West-Richtung durchläuft. Das unregelmäßige, nach Westen sich erweiternde Platzrechteck wird durch eine freistehende Häusergruppe in der Mitte in einen oberen Markt im Westen und einen unteren Markt im Osten unterteilt. Die Ausdehnung des Marktplatzes nach Westen wird durch die Lage eines ehemaligen Adelssitzes, des heutigen Wildbräu, bestimmt, dessen schlosshafter barocker Charakter noch heute diesen Bereich beherrscht. Darüber hinaus erstreckt sich der Platz – wenngleich eingeengt auf Straßenbreite – bis an das alte Gerberviertel am Gries.
Bestimmend für den Charakter des oberen Marktes sind außerdem das in die südliche Platzwand eingeschlossene Rathaus mit seinem Dachreiter und neubarocken Schweifgiebel, der gegenüberliegende, achtzehn Fensterachsen lange Traufseitbau des Brauereigasthofs Grandauer aus dem 17. Jahrhundert sowie das barocke Gasthaus Heckerbräu (Reiterbräu). Am kleineren Untermarkt setzen die von der Bürgerschaft 1672 gestiftete, in die nördliche Häuserzeile integrierte barocke Marktkirche zur Hl. Dreifaltigkeit und das Eckhaus Nr. 14 an der Einleitung der Münchner Straße in den Platz
besondere bauliche Akzente.
Ehemalige Gerberei Enthammer (sogenannt beim Hausloderer)
Giebelseitiger zweigeschossiger Satteldachbau mit Krangaube, nach 1766, Schweifgiebel, neubarocke Putzgliederung und traufseitige Holzgalerie Ende 19./Anfang 20. Jahrhundert;
Einfriedung mit Torbogen, verputzt, um 1900;
Ehemalige Nebengebäude, breiter erdgeschossiger Massivbau mit Art-Deco-Giebel, 1910/20
Barocker Saalbau mit Lisenengliederung, leicht eingezogenem Polygonalchor und südlichem Flankenturm mit Zwiebelhaube, Neubau von Thomas Mayr 1692, Chor auf gotischen Fundamenten, Verlängerung nach Westen und Unterkirche von Hans Schurr 1903/04; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, verputzter Backstein mit eingelassenen Grabsteinen, 18. Jahrhundert;
Leichenhaus und Aussegnungshalle, neubarocker Putzbau mit polygonaler Vorhalle und Dachreiter mit Zwiebelhaube, um 1903
Kleiner schlichter Saalbau mit stark eingezogenem Polygonalchor, im Kern spätgotisch um 1400, barocke Umgestaltung nach Brand durch Thomas Mayr um 1700, Chorturm mit Zwiebelhaube 1720; mit Ausstattung
Dreigeschossiger barocker Bau mit vorgeblendetem zweigeschossigem Segmentbogengiebel, Putzgliederung, vier Ecktürmchen und zweigeschossigem Segmentbogengiebel, im Kern wohl 1616, neu gestaltet 1746, Brauerei-Ausleger, schmiedeeisern, bezeichnet 1793;
Nebengebäude, zweigeschossiger Traufseitbau mit vorgeblendetem Segmentbogengiebel, bezeichnet 1790, neubarock überformt
1896;
Ehemaliger Einfirsthof zum Eglmüller, dann Brauerei-Nebengebäude, zweigeschossiger Putzbau mit flachem Satteldach und neubarocker Putzgliederung und Schweifgiebel, im Kern 18. Jahrhundert, Umgestaltung Ende 19. Jahrhundert
Wohn- und Geschäftshaus (sogenannt beim Uhrmacher)
Zweigeschossiger Giebelbau mit vorkragendem Flachsatteldach, barocken Putzgliederungen und Steherkern an den giebelseitigen Ecken, Ende 17. Jahrhundert
Langgestreckter zweigeschossiger Traufseitbau mit Standerker und Krüppelwalmdach, um 1700, Teil des westlichen Rückgebäudes, zweigeschossig, 17./18. Jahrhundert
Saalbau mit leicht eingezogenem Polygonalchor, massivem Dachreiter mit Spindelhelm und seitlichem Walmdachanbau, von Gallus Mayr, 1672; mit Ausstattung
Breiter zweigeschossiger Giebelbau mit flachem Satteldach, Steherker, sowie Hausfigur St. Georg in Nische, nach 1632, nach 1766 erneuert, neubarocker Schweifgiebel nach 1905
Breiter zweigeschossiger Giebelbau mit Satteldach und massivem Dachreiter mit Zwiebelhaube, Neubau nach Brand 1768, barockisierender Schweifgiebel 1888/89
dreigeschossiger Satteldachbau mit Kniestock und Putzgliederung, segmentbogigen Fenster- und Türöffnungen sowie einer Inschriftentafel, Eingangstür, zweiflügelig in neugotischen Formen mit Steh- und Öffnungsflügel, bez. 1899.
zweigeschossiger Halbwalmdachbau mit geschweiftem Zwerchhaus, Eingangsvorbau und Putzbändern, nach Plänen des Bezirksbaumeisters Emil von Scala, 1907/08.
Schlichter Saalbau mit geradem Chorschluss, Vorzeichen und massivem Fassadenreiter mit Zwiebelhaube, im Kern 13./14. Jahrhundert, weitestgehende Erneuerung 1635, Erweiterung 1. Hälfte 18. Jahrhundert, an Choraußenwand Grabdenkmal Joseph von Hazzi (1768–1845); mit Ausstattung;
Friedhof mit Tuffsteinummauerung des 17./18. Jahrhundert, Gruftkapelle von Rechberg-Rothenlöwen um 1901, und gräflichem Friedhof mit Grabdenkmälern 2. Hälfte 19. Jahrhundert und 20. Jahrhundert
Langgestreckte zweigeschossige Einfirstanlage mit Flachsatteldach, massiver Wohnteil mit erkerartigen Ausbauten und Wirtschaftsteil mit zwei Tennen und Bundwerk, wohl 18. Jahrhundert
Zweigeschossige Einfirstanlage mit flachem Satteldach und Putzgliederung, 18. Jahrhundert, langgestreckter Wirtschaftsteil mit Querstadel und Bundwerk, bezeichnet 1830
Brunnenkapelle (sogenannte Marien- bzw. Bründlingkapelle)
Offene verputzte Nischenanlage über einer Quelle, mit steilem Satteldach und verbrettertem Giebel, 1. Hälfte 19. Jahrhundert, teilweise erneuert 1980/81; mit Ausstattung
Ehemaliges Kleinbauernhaus (sogenannter Müller am Berg bzw. Hilger)
Zweigeschossiger verputzter Einfirsthof mit flachem Satteldach, traufseitiger Laube und Wirtschaftsteil mit Bundwerk, um 1830/40, teilweise modern umgebaut
Zweigeschossiger verputzter Gaststätten- und Wohnteil eines ehemaligen Einfirsthofes mit flachem Satteldach und profilierten Balkenköpfen, wohl noch 18. Jahrhundert; mit Ausstattung
begonnen im 11. Jahrhundert, bestehend aus oberem Burghof mit Bergfried, Palas, Kemenate, Dürnitzstock und Wehrgang, meist spätgotisch, 14.–16. Jahrhundert, teilweise Neubau durch Gabriel von Seidl 1885, Vorburg mit Schlosskapelle St. Georg von 1516, Toreinfahrten und Nebengebäuden meist des 17. Jahrhunderts, zum Teil neu gestaltet und erweitert im 19. Jahrhundert;
Burgbefestigung mit ehemaligem Wassergraben und Auffahrten
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Ehemaliges Bürgerhaus („Bruckenbäck“), stattlicher Giebelbau, im Kern 17./18. Jahrhundert, neubarocker Schweifgiebel nach 1905; um 1992/94 zum Wohn- und Geschäftshaus ausgebaut.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.