schlichter Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor, angefügter Sakristei und nördlichem Flanktenturm, im Kern spätgotisch, barocker Ausbau und Zwiebelhaube 1632, Langhauserweiterung 1891; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, südlicher Abschnitt, verputzter Bruchstein, 18. Jahrhundert
zweigeschossiger Einfirsthof mit flachem Satteldach, Wohnteil unverputzter Blockbau mit Kniestock, 2. Hälfte 17. Jahrhundert, Dachaufbau mit Giebelbundwerk und Wirtschaftsteil mit Bundwerk um 1840
zweigeschossige Einfirstanlage mit flachem Satteldach, Wohnteil in Blockbauweise mit ausgemauertem Stüberl und kleinem Traufseitbalkon, Wirtschaftsteil mit Bundwerk, im Kern 18. Jahrhundert, Verlängerung 2. Hälfte 19. Jahrhundert
schlichter Saalbau mit stark eingezogenem quadratischem Chor und Ostturm mit Zeltdach, im Kern romanisch um 1000, gotischer Ausbau 15. Jahrhundert, Barockisierung um 1600; mit Ausstattung
schlichter spätromanischer Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss und nördlichem Flankenturm, um 1250, Chor und Turm um 1500, erweitert und barockisiert im 17. Jahrhundert; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer aus Bruchstein, nordwestlicher Abschnitt, 18. Jahrhundert
zweigeschossiger Einfirsthof mit Blockbau-Obergeschoss und flachem Satteldach, 3. Viertel 18. Jahrhundert, Wirtschaftsteil mit Bundwerk, 2. Viertel 19. Jahrhundert
kleiner schlichter Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss und massivem Dachreiter mit Zwiebelhaube, im Kern romanisch, spätgotischer und barocker Ausbau; mit Ausstattung
unverputzter zweigeschossiger Einfirsthof aus Backstein mit traufseitiger Laube und flachem Satteldach, bezeichnet 1855, Querstadel Ende 19. Jahrhundert angefügt
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.