Neuromanischer Saalbau mit stark eingezogener Apsis und nördlichem Flankenturm mit Rhombendach, von Baumeister Zucchi, 1898/99, teilweise erneuert und um Seitenschiffe erweitert 1952/53;
Leichenhaus, neubarocker Walmdachbau mit Putzgliederung und hohem Zwerchhaus mit massivem Dachreiter, 1904;
Friedhofskreuz, gusseiserner Korpus an Holzkreuz, Anfang 20. Jahrhundert
Ehemalige Eisenbahner- bzw. Schwellenfabrikarbeitersiedlung
Kleinwohnungsanlage bestehend aus sieben Häusern, beidseits einer Straße gereihte, teils giebel-, teils traufständige, ein- bis zweigeschossige Satteldachbauten mit weitem Dachüberstand, mittels hölzernen oder gemauerten
Außentreppen, hölzernen Balkonen und Klappläden, verbretterten Giebeln und Obergeschossen, Fenstererkern und Erkern in Formen des Heimatstils gestaltet, wohl vom Baubüro der Kgl. Bayerischen Eisenbahn, 1905/06;
Schlichter Saalbau mit leicht eingezogenem Polygonalchor, angefügter Sakristei und nördlichem Flankenturm, spätromanisches Langhaus im Kern um 1200, spätgotischer Ausbau der Kirche um 1500, barockisiert und Zwiebelhaube im 18. Jahrhundert;
Teil der Friedhofsmauer, Tuffsteinmauerwerk, 18. Jahrhundert
Barocker Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, angefügter Sakristei und südlichem Flankenturm mit Zwiebelhaube, 1687, Langhaus im Kern mittelalterlich; mit Ausstattung
Hakenförmige Anlage mit Einfirstanlage und Querstadel, zweigeschossiger verputzter Wohnteil mit flachem Satteldach und Bundwerk am Wirtschaftsteil, 2. Viertel 19. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.