Das FFH-GebietKuppenalb bei Laichingen und Lonetal liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch die Zusammenlegung von vier bereits bestehenden FFH-Gebieten durch das Regierungspräsidium Tübingen zur Ausweisung angemeldet und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), ausgewiesen.
Das Gebiet ist durch eine Vielzahl kleiner Teilflächen stark zergliedert und hat eine Gesamtausdehnung von ca. 40 Kilometern in West-Ost-Richtung.
Der Landschaftscharakter des Schutzgebiets wird im Wesentlichen durch die zahlreichen Kuppen, Trockentäler und Mulden der Kuppenalb bestimmt. Hier finden sich vor allem magere Flachlandmähwiesen und Magerrasen, aber auch Felsen.[1]
Geschichte
Das Schutzgebiet ist durch die Zusammenlegung der ursprünglichen FFH-Gebiete 7423-343 „Gebiete zwischen Laichingen und Donnstetten“, 7524-342 „Alb um Nellingen/Merklingen“, 7425-341 „Lonetal Kuppenalb“, und
7526-341 „Westliche Lonetal-Flächenalb“ entstanden. Diese bestanden bereits seit dem Jahr 2005.
Schutzzweck
Lebensraumtypen
Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kommen im Gebiet vor:[1]
EU Code
*
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung)
Kurzbezeichnung
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Natürliche nährstoffreiche Seen
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
↑ abcRegierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Managementplan für das FFH-Gebiet 7425-311 »Kuppenalb bei Laichingen und Lonetal« und das Vogelschutzgebiet 7425-401 »Salenberg«. bearbeitet von Büro LANGE. 17. Juli 2015 (161 S., baden-wuerttemberg.de [PDF]).
Karte des Schutzgebiets im Daten- und Kartendienst der LUBW
Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Managementplan für das FFH-Gebiet 7425-311 »Kuppenalb bei Laichingen und Lonetal« und das Vogelschutzgebiet 7425-401 »Salenberg«. bearbeitet von Büro LANGE. 17. Juli 2015 (161 S., baden-wuerttemberg.de [PDF]).