Das Gebiet wurde durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 1. März 1996 als Naturschutzgebiet unter der Schutzgebietsnummer 4266 ausgewiesen. Der CDDA-Code lautet 164327[1] und entspricht der WDPA-ID.
Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der Kalkmagerweiden mit eingestreuten, extensiv genutzten Wiesen als Zufluchtsort für zahlreiche licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, die in unserer heutigen Landschaft kaum noch Lebensraum finden.
Schutzzweck ist insbesondere:
Schutz und Erhalt des auf stark beweideten Flächen vorhandenen Enzian‑Schillergrasrasens (Gentiano-Koelerietum) und der frühlingsenzianreichen Halbtrockenrasen (Gentiano vernae‑Brometum) im Verbund mit anderen Magerrasen auf der Laichinger Alb;
Schutz und Erhalt der Flächen als Habitat der artenreichen und bedrohten Pflanzen- und Tiergemeinschaften der Magerrasen- und Heideflächen sowie der extensiv genutzten Wiesen, die im Verbund mit Feldgehölzen und Hecken für seltene Vogelarten, wie z. B. Dorngrasmücke, Rebhuhn und Neuntöter, einen idealen Brut- und Lebensraum bilden;
Schutz der Heideflächen vor Umbruch, Aufforstung und Nutzungsintensivierung;
Schutz der landschaftsprägenden Schönheit und Eigenart dieses Gebietes, das im Naturraum eine Besonderheit darstellt und als Relikt der früheren Wirtschaftsweise von hohem landeskulturellen Wert ist;
Erhalt der Funktion als Erholungsraum mit hohem Erlebniswert;
Erhalt der Schürfgruben als landeskulturelle sowie der Doline als erdgeschichtliche Denkmale.
Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S.193–194.