Das FFH-Gebiet Hungerbrunnen-, Sacken- und Lonetal ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7426-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Es handelt sich um zeitweise trockenfallende, mäandrierende Bachläufe der Lone mit ihren Zuflüssen und deren Tälern auf der wasserarmen Ostalb mit Wacholderheiden, Steppenheideresten sowie artenreichen Buchenwäldern auf den Höhen. Im Gebiet befinden sich zwei Höhlen.
Lebensraumklassen
(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 30. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
EU Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung)
Kurzbezeichnung
Hektar
5130
Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
Wacholderheiden
93,52
6110
Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen(Alysso-Sedion albi)
Kalk-Pionierrasen
0,97
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
Das FFH-Gebiet besteht aus acht Teilgebieten. Es liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Hungerbrunnental. Innerhalb des FFH-Gebiets liegt das Naturschutzgebiet Nr. 4260-Hungerbrunnental. Die Hungerbrunnenquelle auf Markung Gerstetten ist darüber hinaus als Naturdenkmal geschützt.