Die folgende Kurzliste vergleicht die drei D-A-CH-Länder[1] mit dem 2018 führenden Land Ruanda und dem Weltdurchschnitt (ø) sowie den Einzelergebnissen des GGGI 2020:[2][3]
Nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde im November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten beschlossen, erstmals Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu verleihen. Wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Am 19. Januar 1919 wurde die Weimarer Nationalversammlung in allgemeinen Wahlen gewählt, darunter erstmals ein Frauenanteil von 8,7 % (37 von 421 Sitzen). In den folgenden sechs Wahlperioden pendelte sich der Anteil um etwa 6 % ein (siehe auch Liste der Frauen in den Landtagen der Weimarer Republik). Nach der Reichstagswahl März 1933, die auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten folgte, sank der Frauenanteil auf nicht ganz 4 %.[4] Noch vor der ersten Sitzung wurde die KPD zerschlagen, im Juni die SPD verboten und die restlichen Parteien lösten sich mehr oder weniger selbst auf. Im Juli wurde dann das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien verkündet. Somit gab es zur Reichstagswahl November 1933 nur noch die Einheitsliste der NSDAP. Und diese hatte schon am 21. Januar 1921 beschlossen, dass Frauen weder Mitglieder der Parteiführung noch eines leitenden Ausschusses werden können.[5] Damit hatten die Frauen indirekt bis 1945 das passive Wahlrecht verloren, was sich vor allem in einer radikalen Re-Maskulinisierung der Politik auswirkte (siehe Frauen im Nationalsozialismus).[6]
Wie die Politikerin Liselotte Funcke in einem Interview mit der taz berichtete, wurde es in Deutschland in „konservativen Kreisen“ noch bis in die 1960er-Jahre hinein als „anstößig“ empfunden, dass sich Frauen auf Wahlplakaten abbilden ließen und sich „zur Schau stellten“.[8]
1972 wurde Annemarie Renger die erste Präsidentin des Deutschen Bundestages. Dieses Amt übte sie bis 1976 aus und war anschließend für vier weitere Wahlperioden (bis 1990) eine der stellvertretenden Bundestagspräsidenten. Von 1988 bis 1998 hatte mit Rita Süssmuth erneut eine Frau das formell zweithöchste Staatsamt in der Bundesrepublik inne. 1990 war Sabine Bergmann-Pohl in ihrer Eigenschaft als Volkskammerpräsidentin letztes Staatsoberhaupt der DDR. Seit Oktober 2021 ist Bärbel Bas (SPD) Bundestagspräsidentin im Deutschen Bundestag.
Von 1993 bis 2005 regierte mit Heide Simonis (SPD) zum ersten Mal eine Frau als Ministerpräsidentin in einem Land der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Amtszeit Simonis’ wurde erst 2009 mit Christine Lieberknecht (CDU) eine zweite deutsche Ministerpräsidentin gewählt.
Ende 2018 hatten die im Bundestag vertretenen politischen Parteien mehr als 1,2 Mio. Mitglieder (siehe Mitgliederentwicklungen) mit Frauenanteilen zwischen 40 % bei Bündnis 90/Die Grünen und 17 % bei der AfD. Außer Linke und FDP haben die Parteien im Jahr 2018 ihren bisher höchsten Frauenanteil – die FDP hatte 25 % weibliche Mitglieder im Jahr 1996, die Linken hatte den absoluten Spitzenwert von 46 % Frauen in den Jahren 1997 und 1998:
1995 wurde auf dem 7. Bundesparteitag der CDU ein Frauenquorum vorgeschlagen, aber abgelehnt. Im Folgejahr wurde erneut abgestimmt, wobei eine Mehrheit für eine versuchsweise auf fünf Jahre befristete Einführung des Quorums erreicht wurde. Auf dem 14. Bundesparteitag 2001 wurde dann über das Frauenquorum abgestimmt und seine unbefristete Einführung beschlossen.
Im Oktober 2010 beschloss schließlich auch die Schwesterpartei CSU eine Frauenquote. Ab 2011 sind mindestens 40 % der Positionen im Parteivorstand und in Bezirksvorständen mit Frauen zu besetzen.[11]
Bündnis 90/Die Grünen
Auf der außerordentlichen Bundesversammlung in Hannover 1986 beschlossen Die Grünen in der Satzung „Frauenparität für Ämter und Wahllisten“ und führten damit eine Quote ein. Auf dem Parteitag in Köln 1994 verabschiedeten Bündnis 90/Die Grünen ein Frauenstatut mit Satzungsrang, in dem weitere Regelungen erfolgten.[12] Seit 1986 gilt eine „Mindestquotierung“: Die Besetzung aller ungeraden Plätze erfolgt mit Frauen, die ebenfalls auf geraden Plätzen kandidieren können.[13] Neben der Quotierung von Ämtern und Mandaten regelt das Frauenstatut die paritätische Versammlungsleitung, die Möglichkeit einer Frauenabstimmung mit aufschiebendem Veto auf Versammlung sowie die Einrichtung eines Frauenrats und eines an der Bundesgeschäftsstelle angesiedelten Frauenreferats.
Ende 2019 liegt der Frauenanteil im deutschen Bundestag bei 31,2 % (221 von 709 Abgeordneten).[14] Lange Zeit lag der Anteil unter 10 % (1972: 5,8 %), erst ab 1983 in der 10. Wahlperiode stieg er auf über 10 % und in den folgenden Wahlperioden bis über 30 %. In der 18. Wahlperiode 2013–2017 lag der Frauenanteil mit 36,5 % bisher am höchsten.[15] Fördernd für dieses Anwachsen waren die Beschlüsse zu Frauenquoten bei Grünen (1979) und SPD (1988). Seit 1986 gilt bei den Grünen, dass bei Wahllisten grundsätzlich alle ungeraden Listenplätze nur Frauen zur Verfügung stehen und die geraden Plätze für beide Geschlechter offen sind – der erste Platz ist daher immer einer Frau vorbehalten.[13]
Die folgende Liste vergleicht die Frauenanteile der politischen Parteien im Bundestag der Jahre 2019, 2017 und 2012 – die Grünen-Fraktion und Die Linke haben durchgehend mehr weibliche Abgeordnete als männliche:[14]
Die folgende Liste zeigt, seit wie vielen Wahlperioden (WP) einzelne Männer und Frauen der Bundestagsparteien im deutschen Bundestag sitzen – es gibt nur 1 Mann, der insgesamt während 13 Legislaturperioden Mitglied ist (ab 1972: Wolfgang Schäuble), niemand für 11 oder 12 Perioden (Stand Juli 2019):[17]
Die folgende Liste vergleicht den Durchschnitt der Regierungschefinnen, Ministerinnen und Senatorinnen in den Jahren 2017, 2015, 2011 und 2008 (laut BMFSFJ-Gleichstellungsatlas) – in den Jahresspalten zeigen kleine Bilder, welche Regierungschefin amtierte (nicht verfügbar für 2008), die Frauenanteile der Bundesregierungen beinhalten Staatsministerinnen:[18]
Ende 2019 liegt der Frauenanteil der 16 Landtage, Abgeordnetenhäuser und Bürgerschaften bei 30,17 % (563 von 1866 Abgeordneten) und damit niedriger als die Jahre zuvor, mit Anteilen von 22 % in Sachsen-Anhalt bis 38 % in Hamburg – den Spitzenwert von 40,6 % hatte in den Jahren 2015 bis 2018 Thüringen:
Auf kommunaler Bürgermeisterebene liegt der Frauenanteil EU-weit bei nur 10 % (Deutschland 10 %, Österreich 7,6 %, Frankreich 16 %, Polen 10 %).[20] Zwischen 2008 und 2017 sank der Anteil der Oberbürgermeisterinnen in Deutschland von 17,7 % auf 8,2 % – dagegen stieg der Frauenanteil unter den Dezernenten von 18,5 % auf 29,1 % im Jahr 2017.[21]
Die folgende Liste vergleicht die Frauenanteile der „Verwaltungsspitzen“ in den Land- und Stadtkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken der Stadtstaaten (Oberbürgermeisterinnen und Landrätinnen) in den Jahren 2017, 2015, 2011 und 2008 laut BMFSFJ-Gleichstellungsatlas – ohne Bürgermeisterinnen von kreisangehörigen Gemeinden (teils auch „Oberbürgermeisterin“), ohne die Bremerhavener Kommunalebene, und in Stadtstaaten nur Verwaltungsspitzenpositionen in Bezirken oder Bezirksamtsleitungen:[22]
Ab 1945 war unter den 49 Mitgliedern des Bundesrates keine Frau, erst Ende 1949 kamen Rosa Rück (1897–1969, Fürsorgerin, SPÖ, wechselte 3 Jahre später zum Nationalrat) und Rudolfine Muhr (1900–1984, Fabrikarbeiterin, SPÖ).[26] 1956 waren es dann 6 Frauen von 48 Mitgliedern (12,5 %), etwa so viele wie zuvor 1930 (5 von 48: 10,4 %).[27]
Ende 2019 hat der Bundesrat mit 23 Frauen (37,7 %) den höchsten Anteil seit seiner Konstituierung im November 1920.[27] Die folgenden zwei Listen vergleichen zunächst die Frauenanteile der Bundesratsfraktionen in den Jahren 2019, 2017 und 2012 sowie im Bundesrat ab 1920 – bei jeder Landtagswahl ändert sich die Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder:
Mit Stand Juni 2023 hatte der Vorarlberger Landtag den höchsten Frauenanteil von allen Bundesländern, 47,2 Prozent der Abgeordneten waren weiblich.[30]
Die erste Bürgermeisterin Österreichs war 1946 Maria Rothschedl (ÖVP) im steirischen Oberhaag, die dieses Amt allerdings nur zwei Monate lang ausübte.[31] Ab 1947 amtierte Ottilie Ninaus (SPÖ) als Bürgermeisterin der 1968 aufgelösten Gemeinde Sierling.[32] Rothschedl übernahm das Amt von ihrem Vater, Ninaus folgte ihrem verstorbenen Ehemann Josef Ninaus nach. Größere Breitenwirkung erlangte 1948 die Wahl Zenzi Hölzls (SPÖ) als Bürgermeisterin von Gloggnitz.[33] Zur Jahrtausendwende gab es neben 2314 Bürgermeistern nur 45 Bürgermeisterinnen (1,9 %). Die erste Bürgermeisterin im Bundesland Salzburg trat 2004 an, 56 Jahre nach Zenzi Hölzl.[33]
Die folgende Liste vergleicht die Frauenanteile der Bundesländer ab 2015 – zum Ende 2019 haben von den 2096 Gemeinden 177 Bürgermeisterinnen (8,44 %), vor 2018 bestanden 2100 Gemeinden:
Die Schweiz führte 1971 auf Bundesebene als letztes demokratisches Land überhaupt das Frauenstimmrecht ein, erst 1990 folgte auf Kantonsebene Appenzell Innerrhoden als letzter. Auf kirchlicher kantonaler Ebene wurde das Frauenstimmrecht bereits 1963 in der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich eingeführt.[35]
Einen außerordentlich hohen Frauenanteil von 68,75 % (55 Frauen, 25 Männer) ergaben die Wahlen in den Stadtrat (Parlament) der Stadt Bern vom 29. November 2020.[37]
Alexandra Kollontai, sowjetische Sozialministerin nach der Oktoberrevolution, war das weltweit erste weibliche Kabinettsmitglied. In den meisten westlichen Ländern wurden Frauen erst nach dem Zweiten Weltkrieg Ministerin und auch dann zunächst nur vereinzelt und in bestimmten Ministerien wie dem Gesundheits- oder dem Familienministerium, die als für Frauen besonders „geeignet“ angesehen wurden.
Die erste Ministerpräsidentin eines ehemaligen Ostblockstaates war Hanna Suchocka in Polen (1992–1993). Das erste weibliche demokratisch gewählte Staatsoberhaupt war Vigdís Finnbogadóttir in Island (1980–1996). Eine prägende Rolle hatte zudem die erste lettische Präsidentin Vaira Vīķe-Freiberga (1999–2007).
Sexismus
2018 erschien ein Bericht der Interparlamentarischen Union (IPU) zum Thema „Sexismus, Belästigung und Gewalt gegen Frauen in Parlamenten in Europa“: Von 123 weiblichen Abgeordneten in 45 europäischen Ländern hatten während ihrer Amtszeit 85 % psychische Gewalt erlebt, 68 % hatten abfällige Kommentare zu ihrem Aussehen oder bezüglich Geschlechterklischees bekommen, 58 % waren online sexuell belästigt worden, 47 % hatten Morddrohungen erhalten, 25 % hatten sexualisierte Gewalt erfahren und 15 % körperliche Gewalt.[38]
Litauen
Litauen hatte mit Dalia Grybauskaitė von 2009 bis 2019 einzige Präsidentin als Staatsoberhaupt. Grybauskaitė war zuvor litauische stellvertretende Finanzministerin und EU-Kommissarin. 2014 wurde sie für fünf Jahre wiedergewählt. Davor gab es überhaupt kein litauisches Staatsoberhaupt, dem eine Wiederwahl zur zweiten Amtszeit ohne Unterbrechung gelungen war.
Bisher gab es in Litauen keine Außenministerin, Energieministerin und Verkehrsministerin. Von Dezember 2018 bis August 2019 gab es in Litauen überhaupt keine Ministerinnen im Kabinett Skvernelis.
Innerhalb der Europäischen Union hatte Polen bis Dezember 2020 die meisten weiblichen Regierungschefs. Als erste Frau in der Geschichte des Landes wurde am 10. Juli 1992 die promovierte Juristin Hanna Suchocka vom Sejm, dem Unterhaus des polnischen Parlaments, ins Amt der Premierministerin gewählt. Suchocka war vor dem Systemwechsel in Polen Mitglied der unabhängigen Gewerkschaft Solidarność um Lech Wałęsa gewesen und hatte sich danach der um Tadeusz Mazowiecki gebildeten Demokratischen Union angeschlossen, die vor allem liberale Positionen vertrat. Die von ihr gebildete Mitte-Rechts-Koalition scheiterte jedoch an einem Misstrauensvotum konservativer Abgeordneter, die mit den von ihr vorangetriebenen Wirtschaftsreformen nicht einverstanden waren. In der Folge wurde am 29. Mai der Sejm aufgelöst, Suchocka amtierte allerdings noch bis zum 17. Oktober 1993 und wurde anschließend von Waldemar Pawlak abgelöst.
Am 22. September 2014 folgte Ewa Kopacz als zweite Frau im Amt der Premierministerin auf den davor elf Jahre amtierenden Donald Tusk. Tusk war zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt worden. Die regierende Bürgerplattform hatte daraufhin Kopacz, die zuvor das Amt der Parlamentspräsidentin innehatte, zu seiner Nachfolgerin auserkoren. In den anschließenden Wahlkampf war Kopacz als Spitzenkandidatin ihrer Partei gestartet, verlor diesen jedoch gegen die ehemalige Kommunalpolitikerin Beata Szydło, die für die als rechts-konservativ geltende Partei Recht und Gerechtigkeit gestartet war. Am 16. November 2015 wurde Szydło als dritte Frau im Amt der Premierministerin vereidigt. Szydło wurde lange Zeit von ihren Kritikern als Marionette von Jarosław Kaczyński diffamiert. Trotz eines überstandenen Misstrauensvotums im Sejm, das von der liberalen Opposition in die Wege geleitet worden war, trat sie am 11. Dezember 2017 nach parteiinternen Personaldebatten von ihrem Amt zurück. Ihr Nachfolger wurde Mateusz Morawiecki.
In Ruanda waren 2018/2019 rund 61 % der Parlamentsabgeordneten Frauen, zu dem Zeitpunkt die höchste Quote weltweit.[40][41]
Auch in Äthiopien sind Frauen seit 2018 stärker an der politischen Macht beteiligt: Sahle-Work Zewde ist die Präsidentin, und die Hälfte der Kabinettsmitglieder des Präsidenten Abiy Ahmed sind weiblich (Stand Oktober 2018).[42]
Mehrere lateinamerikanische Staaten hatten bereits weibliche Präsidentinnen. Die ersten waren Isabel Perón in Argentinien (1974–1976) und Lidia Gueiler in Bolivien (1979–1980), die beide in Umbruchsituationen als Präsidentinnen eingesetzt wurden und später durch Militärputschs entmachtet wurden.
In den Vereinigten Staaten erhielten Frauen auf Bundesebene 1920 das aktive und passive Wahlrecht. Auch hier waren die ersten Amtsträgerinnen oft durch familiäre Beziehungen in die Politik gekommen, so hatten sowohl die erste SenatorinRebecca Ann Latimer Felton (1922) als auch die ersten GouverneurinnenNellie Tayloe Ross (Wyoming, 1925 bis 1927) und Miriam A. Ferguson (Texas, 1925 bis 1927 und 1933 bis 1935) ihre vorherigen Erfahrungen als Politikergattinnen gesammelt.
Die weltweit erste gewählte Regierungschefin war Sirimavo Bandaraneike auf Sri Lanka (1960–1965), die nach dem Tod ihres Mannes S. W. R. D. Bandaranaike Ministerpräsidentin wurde. Sie wurde zweimal wiedergewählt: 1970–1977 und 1994–2000.
In Asien hatten schon ab Mitte des 20. Jahrhunderts in manchen Staaten Frauen nicht zuletzt aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen eine größere Chance auf hohe Regierungsämter: Neben Bandaraneike waren es Indira Gandhi in Indien (1966–1977 und 1980–1984), Benazir Bhutto in Pakistan (1988–1990 und 1993–1996) sowie Khaleda Zia in Bangladesch (1991–1996 und 2001–2006).
Im September 2015 hatten 18 von 193 Staaten (9,3 %) ein weibliches Staatsoberhaupt oder eine Regierungschefin im Amt. Im Januar 2017 lebten von den 7,3 Mrd. Menschen rund 147 Mio. (2,0 %) in Staaten mit weiblichem Staatsoberhaupt und 487 Mio. (6,6 %) in Ländern mit weiblichen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefin. Weiterführende Informationen:
Nancy Pelosi (* 1940), US-amerikanische Politikerin der Demokratischen Partei
Literatur
2020: Torsten Körner: In der Männerrepublik: Wie Frauen die Politik eroberten. Kiepenheuer & Witsch, Köln Februar 2020, ISBN 978-3-462-05333-3 (zu Politikerinnen aller Parteien, die sich während der Bonner Republik im Bundestag durchsetzten; Besprechung Scala;Besprechung SZ).
2008: Andrea Fleschenberg, Claudia Derichs: Handbuch Spitzenpolitikerinnen. VS Springer, Wiesbaden 2008, ISBN 3-531-16147-4 (Aufsatzsammlung).
2003: Petra Holz: Zwischen Tradition und Emanzipation: CDU-Politikerinnen in der Zeit von 1946 bis 1960. Doktorarbeit, Universität Marburg 2003. Helmer, Königstein im Taunus 2004, ISBN 3-89741-159-8.
1999: Brigitte Geißel: Politikerinnen: Politisierung und Partizipation auf kommunaler Ebene. Leske Budrich, Opladen 1999.
1994: Bärbel Schöler-Macher: Die Fremdheit der Politik: Erfahrungen von Frauen in Parteien und Parlamenten (= Ergebnisse der Frauenforschung. Band 32). Deutscher Studien-Verlag, Weinheim 1994, ISBN 3-89271-433-9.
1990: Reimar Oltmanns (Hrsg.): Frauen an der Macht: Marie Schlei, Renate Schmidt, Irmgard Adam-Schwaetzer, Rita Süssmuth, Antje Vollmer – Protokolle einer Aufbruchsära. Hain, Frankfurt 1990, ISBN 3-445-08551-X.
Siehe auch
Paritätsgesetz (gleiche Geschlechterquoten für Wahllisten und Abgeordnetenmandate)
↑Mechtild Fülles: Frauen in Partei und Parlament. Verlag für Wissenschaft und Politik, Köln 1969, S. ??.
↑Elisabeth Perchinig: Zur Einübung von Weiblichkeit im Terrorzusammenhang: Mädchenadoleszenz in der NS-Gesellschaft. Doktorarbeit Universität Salzburg 1988. Profil, München 1996, ISBN 978-3-89019-382-3, S. 45.
↑Kirsten Heinsohn: Konservative Parteien in Deutschland 1912 bis 1933: Demokratisierung und Partizipation in geschlechterhistorischer Perspektive (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 155). Doktorarbeit Universität Hamburg 2006. Droste, Düsseldorf 2009, ISBN 978-3-7700-5295-0, S. 255.
↑Natalie Wiesmann: Grande Dame in Rot-Gelb. In: taz.de. 22. August 2006, abgerufen am 24. November 2021.
↑ abDaten von 1990 bis 2018 bei Oskar Niedermayer: Parteimitglieder in Deutschland: Version 2019. In: Arbeitshefte aus dem Otto-Stammer-Zentrum. Nr. 30, Freie Universität Berlin 2019, S. 6: Tabelle 1: Entwicklung der Parteimitgliedschaften 1990 bis 2018 und S. 23: Tabelle 17: Anteil der Frauen an den Parteimitgliedern 1990 bis 2018 (PDF: 1,1 MB, 95 Seiten auf fu-berlin.de).
↑1994–2014: Michael F. Feldkamp: Deutscher Bundestag 1994 bis 2014: Parlaments- und Wahlstatistik für die 13. bis 18. Wahlperiode. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen. Heft 1, 2014, S. 3–16 (PDF: 516 kB, 14 Seiten auf zparl.nomos.de). 1949–2003: Michael F. Feldkamp, Christa Sommer: Parlaments- und Wahlstatistik des Deutschen Bundestages 1949-2002/03. Herausgegeben vom Deutschen Bundestag Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin 31. Juli 2003, S. 16 (PDF: 122 kB, 23 Seiten auf bundestag.de).
↑Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Gleichstellungsatlas: Regierungen in den Ländern. In: bmfsfj.de. Datenstand: November 2008, Dezember 2011 und 2017, abgerufen am 22. Februar 2020 (interaktive Anwendung; „Indikator Daten“ können als kommagetrennte .csv-Datei heruntergeladen werden). Vergleiche Zahlen Ende 2015 von BMFSFJ: 3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Berlin November 2016, S. 12: Regierungschefinnen/Regierungschefs, Ministerinnen/Minister bzw. Senatorinnen/Senatoren in den Ländern (PDF: 8,7 MB, 90 Seiten auf bmfsfj.de).
↑Eduard Rübel: Kirchengesetz und Kirchenordnung der Zürcher Landeskirche. Schulthess, Zürich 1983, ISBN 3-7255-2285-5, S. 7 und 15. Genaues Datum: 7. Juli 1963.