Frauen in der Zeit des Nationalsozialismus
Über die Frauen in der Zeit des Nationalsozialismus, sowie deren faktisch erlebten, wie auch vermutet durch das NS-Regime gelenkten Rollen wird und wurde mindestens seit Beginn der 1980er Jahre viel und kontrovers diskutiert. Das offizielle Frauenbild in der Zeit des Nationalsozialismus war von einer völkisch-nationalistischen Ideologie geprägt und betonte u. a. die Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter. Beeinflusst wurde das Idealbild durch andere Grundzüge nationalsozialistischer Ideologien wie die Lebensraumpolitik. Die ideale Frau sollte sich neben ihrer arischen Abstammung durch Charaktereigenschaften wie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit auszeichnen. Sie sollte zum Wohle der „Volksgemeinschaft“ vor allem als Mutter ihre Pflicht erfüllen. Ohne Zweifel blieb das NS-Regime eine strikt patriarchalische Ordnung, die den Frauen eine ideologisch gleichwertige, aber keine gleichrangige Position zubilligte, sondern innerhalb der „Volksgemeinschaft“ eine funktionale Rolle zumaß.[1] Die nationalsozialistische männerdominierte Frauenpolitik versuchte, Anreize zur Einhaltung dieser Rolle zu setzen. Hier galt es zunächst, das Kindergebären zu belohnen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu reduzieren. Diese Politik wurde allerdings mit dem Fortschreiten der Kriegsvorbereitungen und dann des Krieges teilweise revidiert, da Frauen als Arbeitskräfte gebraucht wurden.[2] Rolle der Frau im NationalsozialismusZielkonflikte zwischen ideologischem Anspruch und RealitätZwischen der offiziellen Ideologie und propagandistischen Vorgaben und der tatsächlichen Geschlechterrolle im Nationalsozialismus ergaben sich erhebliche Unterschiede und Zielkonflikte. Frauen hatten in der Weimarer Republik mehrheitlich konservativ, aber in den Jahren 1930–1932 auch zunehmend die NSDAP gewählt, auch weil sie die emanzipatorischen Bestrebungen der Republik mehrheitlich ablehnten.[3] Hans-Ulrich Wehler unterscheidet ein weitgehendes Ignorieren der Rolle von Frauen in der älteren Zeitgeschichte und eine radikalfeministische Betrachtung des Nationalsozialismus als „Frauenhölle“ mit Beginn der 1970er Jahre.[4] Vor dem Hintergrund einer Unterscheidung nach der historischen Modernisierungstheorie sieht er einen offiziellen Antifeminismus und eine indirekte Emanzipationsförderung. So wurden die anfänglichen Diskriminierungsmaßnahmen und Einschränkungen der Berufstätigkeit von Frauen aufgrund des Arbeitskräftemangels Mitte und Ende der 1930er Jahre zunehmend aufgeweicht.[5] Ein besonderer Zielkonflikt wird im Bereich der Landwirtschaft gesehen.[6] Bäuerinnen und Landfrauen waren hier traditionell als „Arbeitskameradin“ wie als „Betriebsleiterin“ in die Erwerbsarbeit eingebunden und gleichzeitig ihren Pflichten als Gebärerin und Mutter vieler „erbgesunder“ und „rassenreiner“ Kinder im Sinne der Blut-und-Boden-Ideologie unterworfen.[5] Im Rahmen des für Frauen seit Beginn des Zweiten Weltkrieges vorgeschriebenen Pflichtjahres als „Arbeitsmaiden“ im Reichsarbeitsdienst mussten junge Frauen vor allem in der Landwirtschaft harte Arbeit leisten.[7] Die Geburtenraten stiegen auf dem Land langsamer an als in den Städten.[8] Der Zielkonflikt wird auch im Sport deutlich. Einerseits wurde vor allem im Schulsport die traditionelle Mutterrolle verherrlicht, andererseits zählten bei Olympischen Spielen in der Nationenwertung Frauenmedaillen genauso viel wie die Medaillen der Männer, so dass im Spitzensport ein hochintensives Training betrieben wurde.[9] Gerade auch durch die Erfolge der Frauen war dies für Deutschland die im Sport erfolgreichste Zeit.[10] Ein biographischer Roman über Carmen Mory, Frau im Pelz beschreibt unterschiedlichste Frauenbilder und -rollen im Dritten Reich. Carmen Mory, eine Schweizer Journalistin und Agentin, war in Berlin 1934 glamourös aufgetreten, hatte sich einzelnen Nazigrößen angebiedert und war als Gestapoagentin angeworben worden. In Paris spionierte sie deutsche Immigranten aus und entkam nach der Enttarnung knapp einem Todesurteil durch die französischen Behörden. Nach Begnadigung und Rückkehr nach Deutschland wurde sie von der Gestapo als Doppelagentin verhaftet und anschließend im KZ Ravensbrück zur gefürchteten „Blockältesten“. Mory beging nach dem Krieg in alliierter Haft Selbstmord.[11] Frauen in der NSDAP und der PolitikDie NSDAP verstand sich in erster Linie als „Männerpartei“, entsprechend frauenfeindlich war die Wahl ihrer Symbolik und ihres Auftretens. Schon am 21. Januar 1921, zwei Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland, hatte die Partei beschlossen, dass Frauen weder Mitglieder der Parteiführung noch Mitglied eines leitenden Ausschusses werden können.[12] Nach der Reichstagswahl März 1933, die auf die Machtübernahme der Nationalsozialisten folgte, sank der Frauenanteil dort von durchschnittlich sechs auf nicht einmal vier Prozent.[13] Noch vor der ersten Sitzung wurde die KPD zerschlagen, im Juni die SPD verboten und die restlichen Parteien lösten sich mehr oder weniger selber auf. Im Juli wurde dann das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien verkündet (Inkrafttreten in Österreich im März 1938). Somit gab es zur Reichstagswahl November 1933 nur noch die Einheitsliste der NSDAP. Damit war das passive Wahlrecht für Frauen bis 1945 indirekt aufgehoben. Seit 1928 erfolgte eine radikale Re-Maskulinisierung von Politik und Parteien, welche die nationalsozialistische Politik entscheidend prägte. Es brachte den Aufbruch von Frauen in der Parteipolitik zum Stillstand und zerstörte gleichzeitig die bis dahin entwickelten politischen Partizipationsmöglichkeiten für Frauen.[14] Nach 1933 wurde in Hannover eine ganze Serie von Straßen nach verstorbenen – männlichen – Parteigängern benannt. Lediglich mit der 1938 posthum geehrten Dora Streit, Kreisleiterin der NS-Frauenschaft im Kreis Diepholz, gelangte erstmals in der Geschichte Hannovers eine Politikerin auf ein Straßenschild der (späteren) Landeshauptstadt.[15] Die NS-Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk waren die einzigen zugelassenen Frauenorganisationen im „Dritten Reich“. „Reichsfrauenführerin“ und damit die ranghöchste Frau im Nationalsozialismus war Gertrud Scholtz-Klink. Nachwuchsorganisation war der Bund Deutscher Mädel. Die NS-Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk zählten vier Millionen Mitglieder sowie weitere vier Millionen inkorporierte Mitglieder. Nach 1939 stieg ihre Zahl um weitere zwei Millionen an. Hinzu kam der bisher wenig beachtete Reichsluftschutzbund mit 12 Millionen Mitgliedern, die wiederum zu 70 Prozent weiblich waren.[16] Das NS-Regime unterstellte sich die Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz. Alle neuen DRK-Oberinnen mussten durch Gertrud Scholtz-Klink und die NS-Frauenschaft gebilligt werden.[17] Ideologie und ProgrammatikGrundlagenDie soziale Rolle der Frau wurde auf ihre Mutterrolle und Garant für „stählerne, kampfbereite“ Nachkommen reduziert. Sie sollte die „Quelle der Nation“, „Hüterin der Kraft und der ewigen Größe der Nation“ und „Wegbereiterin des Sieges“ sein. Eine wesentliche Funktion der Frau sahen die nationalsozialistischen Ideologen in der Bewahrung und Weitergabe „hochwertigen“ Erbguts. Nach der für die Nationalsozialisten enttäuschenden Wahl im März 1932 versuchte Hitler, Frauen für die „Bewegung“ zu gewinnen und formulierte in diesem Zusammenhang erste Kernideen. Sein Propaganda-Chef Joseph Goebbels schrieb dazu in seinem Tagebuch:
– Joseph Goebbels: Tagebücher, 29. März 1932[18] Nach dem nationalsozialistischen Ideal sollte die Frau sich im Gegensatz zu den emanzipatorischen Entwicklungen in der Weimarer Republik wieder vermehrt dem Mann unterordnen.[19] Gesetze schränkten Berufs- und Bildungschancen der Frauen deutlich ein. Unter dem Titel Ich weiß alles erschienen 1935 bis 1940 enzyklopädische Sammelmappen für die Hausfrau. Der Muttertag und die Stiftung des Mutterkreuzes wurden 1938 institutionalisiert, „um die Rolle und Wertigkeit der Frau zu untermauern“. Die Emanzipation wurde als Erfindung des „jüdischen Intellekts“ bezeichnet, die die vorbestimmte Geschlechterordnung zerstöre. Hitler sagte auf dem Reichsparteitag der NSDAP am 8. September 1934 in Nürnberg: „das Wort von der Frauenemanzipation ist ein nur vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort. Wir empfinden es nicht als richtig, wenn das Weib in die Welt des Mannes eindringt, sondern wir empfinden es als natürlich, wenn diese beiden Welten geschieden bleiben.“ Joseph Goebbels fasste die Programmatik der NS-Frauenpolitik wie folgt zusammen: „Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Volk Kinder zu schenken.“ Attraktivität der nationalsozialistischen Ideologie für FrauenInnerhalb der „volksgemeinschaftlichen“ Ordnung eröffneten sich nicht-jüdischen Frauen durchaus Handlungsoptionen und Aufstiegschancen, wie zum Beispiel in den zahlreichen NS-Organisationen, insbesondere im Bund Deutscher Mädel (BDM), der Nationalsozialistischen Frauenschaft oder der NSV.[1] Die steigende Zahl derjenigen Frauen, die in den zahlreichen NS-Verbänden verantwortungsvolle Aufgaben übernahmen, hat auch Eigenständigkeit gefördert. Damit hatten diese Frauen auch aktiven Anteil an rassistischer und antisemitischer Politik, wie jene, vor allem junge Frauen, die in den besetzten Ostgebieten als engagierte Angehörige der Besatzungsverwaltung zu selbstständig handelnden Täterinnen wurden.[1] Die Psychologin Eva Sternheim-Peters beschreibt in ihren Erinnerungen die Zeit des Nationalsozialismus, dass die ideologische Ungleichwertigkeit von Frauen und Männern nicht sofort erkennbar gewesen sei, sondern viele Frauen damals auch begeistert mitgelaufen seien. Sie spricht von „tief empfundenen Gemeinschaftserlebnissen“, einem „neuen Frauenideal“ und der „Vision einer strahlend aufgehenden Sonne“, die den Nationalsozialismus so gefährlich gemacht hätten und er für junge Frauen auch attraktiv gewesen sei.[20] Annette Kuhn schreibt in ihrem Aufsatz „Die Täterschaft deutscher Frauen im NS-System“, dass das NS-System es mit der Mehrzahl der deutschen Frauen der „alten“ Frauenbewegung nicht schwer gehabt habe. Die Kooperationsbereitschaft mit dem NS-Staat von Führerinnen der bürgerlichen Frauenbewegung habe den Übergang in die ideologische Eingliederung in den NS-Staat nahtlos gemacht. Der Normen- und Kontinuitätenbruch von 1933 sei durch das Verhalten der Verantwortlichen der alten Frauenorganisationen wissentlich durch ihre Reden und Schriften zugedeckt worden.[21] FamilienpolitikMaßnahmenNationalsozialistische Frauenpolitik hieß zuerst Familien- und Geburtenpolitik. Die „erbgesunde“ und rassenbiologisch „artgerechte“ Ehe und Familie stand als „Keimzelle der Volksgemeinschaft“ unter besonderem Schutz des NS-Staates. Allerdings wurde aus eben denselben erb- und rassenbiologischen Gründen auch die Ehetrennung gefördert. Der „Schutz der Familie“ bedeutete daher keineswegs die Achtung der privaten Sphäre oder ein moralisches Bekenntnis, sondern unterlag einem strikt rassistischen Zweckmäßigkeitsdenken sowie auch der Bereitstellung von zukünftigen Arbeitern und Soldaten.[1] Zunächst wurden Frauen unter dem Vorwand des „Doppelverdienertums“ aus dem Arbeitsleben gedrängt. So wurden 1933 Ehestandsdarlehen an die Ehemänner ausgezahlt – mit der Bedingung, dass die zukünftige Ehefrau vor der Eheschließung berufstätig war und den Beruf aufgab. Die Abzahlung des Kredites verringerte sich um ein Viertel pro Geburt eines Kindes. Staatlich veranschlagtes Soll waren somit vier Kinder. Frauen wurden beruflich heruntergestuft: Im Schuldienst wurden Schulleiterinnen und Gymnasiallehrerinnen der höheren Schuljahre zunehmend durch männliche Lehrer ersetzt; an Knabenschulen unterrichteten ausschließlich Männer. Seit 1936 galt jedoch durch den Arbeitskräftemangel insbesondere in der Rüstungsindustrie Frauenarbeit als „unentbehrlicher Faktor“. So stieg zwischen 1935 und 1939 der Anteil weiblicher Beschäftigter von 32,8 % auf 39 %. 1938 wurde die Regelung, nach der Frauen im Zuge der sogenannten Doppelverdiener-Kampagne bei Eheschließung aus dem Staatsdienst ausscheiden mussten, in eine Kann-Regelung umgewandelt.[22] Das Hilfswerk „Mutter und Kind“ der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), die mit 16 Millionen Mitgliedern (1942) nach der DAF die größte nationalsozialistische Massenorganisation war, kümmerte sich ganz im Zeichen einer völkischen Geburtenpolitik um die Mütter, wobei auch die ledigen Mütter betreut wurden, denn „rassisch und erbbiologisch hochwertiger“ Nachwuchs durfte in rassistischer Perspektive dem Volk in keinem Fall verloren gehen. Neben Verschickung von Müttern in Erholungsstätten baute das Hilfswerk Kindertagesstätten, bis 1941 annähernd 15.000, über deren Größe und Qualität jedoch die Statistik nichts aussagt. Später, vor allem während des Krieges, wurde die sogenannte Kinderlandverschickung eine zentrale Einrichtung des Hilfswerkes.[1] Schulabgängerinnen leisteten 1939 ein obligatorisches Pflichtjahr in der Landwirtschaft und in kinderreichen Familien. Wohlfahrtsstaatliche Stabilisierung der Familien, die Kinder wünschten, wurde eingeführt. Steuern für Kinderlose wurden erhöht, weiterer Anreiz war die staatliche Kinderbeihilfe von zehn Reichsmark ab 1936. Abtreibungen bei „erbgesunden deutschen Frauen“ waren verboten. Im Mai 1933 kam es zu einer Verschärfung durch das wiedereingeführte Verbot von Abtreibungsmitteln. (§§ 219, 220) Um „den Kinderreichtum in der SS zu unterstützen“, bot der Lebensborn ab 1935 rassisch „wertvollen“ unverheirateten Frauen Hilfe, um ihre Kinder auszutragen. Im Juli 1933 wurden mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses Sterilisationen in bestimmten Fällen gefördert, wobei die Behörden ihre Zustimmung geben mussten. Mit einer Änderung 1935 wurde in solchen Fällen auch ein Schwangerschaftsabbruch möglich. Mit der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft von 1943 wurden die Strafen für Schwangerschaftsabbruch (§ 218) erhöht und Personen „nichtdeutscher Volkszugehörigkeit“ vom Verbot des Schwangerschaftsabbruches ausgenommen. War eine „rassisch minderwertige Frau“ schwanger, wurde sie oft zur Abtreibung gedrängt. Im Jahre 1936 wurde erstmals ein Kindergeld von zehn Reichsmark pro Monat ab dem fünften Kind unter 16 Jahren für Familien eingeführt, deren Monatseinkommen 185 Reichsmark nicht überstieg. Diese Einschränkungen wurden im Laufe der nächsten Jahre mehr und mehr zurückgenommen, bis im Dezember 1940 alle Familien ein Kindergeld ab dem dritten Kind erhielten.[1] Am 21. Mai 1939 wurde erstmals das Mutterkreuz verliehen. Von da an erhielten Frauen mit „überdurchschnittlicher Gebärleistung“ am Muttertag das Ehrenkreuz der deutschen Mutter: für vier Kinder Bronze, ab sechs Kindern Silber und für acht und mehr Kinder das Ehrenkreuz in Gold. Dennoch entfielen 1939 auf eine Durchschnittsehe 1,3 Kinder. Rolle der Frauen in der Wirtschaft1933 gab es 11,6 Millionen, 1939 14,6 Millionen Frauen, die erwerbstätig waren. Das bedeutete, dass 52 Prozent aller Frauen zwischen 15 und 60 Jahren in Deutschland einer Lohn- bzw. Gehaltsarbeit nachgingen, wobei die meisten Frauen nach wie vor in der Land- und Hauswirtschaft beschäftigt waren, erst danach im Dienstleistungssektor und die wenigsten in der Industrie.[1] Erwartungsgemäß lag die Erwerbsquote bei ledigen Frauen mit 88 Prozent sehr viel höher als bei den verheirateten Frauen mit nur etwa einem Drittel. Noch 1943, als der Arbeitskräftemangel sehr dringlich war, sprach sich Hitler aus ideologischen Gründen gegen eine verstärkte Einbeziehung von Frauen in die Rüstungsproduktion aus und verweigerte sich auch der Forderung, die Löhne der Frauen denen der Männer gleichzustellen. Dennoch setzten Frauen in einigen Bereichen, wo sie unentbehrlich geworden waren, wie zum Beispiel als Schaffnerinnen in den Verkehrsbetrieben, durch, dass sie in gleicher Höhe wie ihre männlichen Vorgänger bezahlt wurden. Aufgrund des deutlichen Ärztemangels fielen in den Kriegsjahren auch die Beschränkungen des Medizinstudiums für Frauen, so dass sich der Anteil der Ärztinnen an der Ärzteschaft insgesamt, der 1933 bloß 6,5 Prozent betragen hatte, bis 1944 mehr als verdoppelte.[1] Juristische StellungIm Bürgerlichen Gesetzbuch war bereits seit 1900 der so genannte Gehorsamsparagraph §1354 verankert, der das Entscheidungsrecht in Eheangelegenheiten dem Mann zusprach. Mit dem Machtantritt Adolf Hitlers wurden einige Errungenschaften der Weimarer Republik wieder rückgängig gemacht. Während Männer ab dem 27. Lebensjahr in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden konnten, war für Frauen dazu ein Lebensalter von 35 vorgeschrieben.[23] Am 22. Juli 1934 trat unter Federführung von Otto Palandt eine neue Justizausbildungsverordnung in Kraft. Am 20. Dezember 1934 folgte das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung, wonach Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“ bedeutet hätte. Palandt hat, nach der Verabschiedung der neuen Gesetze, unmissverständlich formuliert, es sei „Sache des Mannes, das Recht zu wahren“. Zeitzeugnisse2014 erschien in englischer Übersetzung und 2015 auch im deutschen Original Wolfhilde von Königs Kriegstagebuch einer jungen Nationalsozialistin. Im Jahre 2017 veröffentlichte die Historikerin Katja Kosubek unter dem Titel Genauso konsequent sozialistisch wie national eine Sammlung von Aufsätzen, die deutsche Frauen 1934 zum Thema „persönliche Lebensgeschichte eines Nationalsozialisten“ verfasst hatten.[24] Hintergrund der Entstehung dieser Aufsätze war ein Scheinwettbewerb gewesen, den der amerikanische Soziologe Theodore Abel initiiert hatte, um für seine Forschung zum deutschen Zeitgeist Textmaterial zu erhalten.[25] Über die Webseite der Hoover Institution der Stanford University ist das gesamte Material auch online zugänglich.[26] Zitate
Siehe auch
Literatur
Frauen als Mitwirkende
Theoretische Arbeiten
Frauen und Widerstand
Frauen in der Kunst
Italien
Weblinks
Einzelnachweise
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