Der Distrikt lag im Nordosten des Kaiserreichs Frankreich, im Südosten des Departements der oberen Ems, im nördlichen Ostwestfalen, nördlich des Wiehengebirges und zum größeren Teil westlich der Weser im Mindener Land. Die größte Stadt war Minden.
Der Distrikt Minden blieb bei der Eingliederung in Frankreich größtenteils erhalten. Abgegeben wurden alle Gebiete (bis auf einen Teil Mindens, etwa wie Ortsteil Rechtes Weserufer) östlich der Weser. Der Kanton Windheim sowie der Kanton Hausberge wurden dem Distrikt Rinteln (ab 1811: Departement der Leine) eingegliedert. Außerdem verloren Haddenhausen, Hille, Oldendorf und Reineberg ihre Funktion als Kantonshauptort. Ihre Gebiete wurden bestehenden Kantonen hinzugefügt oder Teil der neu hinzukommenden Kantone bzw. des neu gebildetem Kantons Quernheim.
Im Gegenzug erhielt der Distrikt das ehemals zum Distrikt Rinteln (Departement der Weser) gehörende Uchte sowie weitere Kantone des Distrikt Bielefelds, die ganz oder teilweise nördlich der Werre, der Aa/Johannisbach und Schwarzbach lagen, darunter ganz oder teilweise die Kantone Werther, Bünde, Enger (alle ehemals Distrikt Bielefeld, Departement der Weser). Seine Einwohnerzahl stieg deutlich um rund 30.000. Der Distrikt war um 1811 in folgende Kantone unterteilt:[1]
Im Einzelnen bestanden die Kantone im Jahre 1812 aus folgenden Orten (frz.: lieux) und Städten (frz.: ville), die in untenstehender Weise in Bürgermeistereien (frz.: Mairie) gegliedert waren. Als Kantonshauptort neu hinzugekommen ist Mennighüffen. Insgesamt ist für 1812 eine Einwohnerzahl von 111.644 angegeben.[3]
Stadt Minden (alles Teile links der Weser sowie Fläche in einem 1950 Meter Durchmesser zählenden Halbkreis mit Mittelpunkt am rechtsseitigen Weserbrückenlager)
Friedrich Justin Bertuch (Hrsg.): Allgemeine geographische Ephemeriden. Mit Charten und Kupfern. Sechs und dreißigster Band. Verlage des Landes-Industrie-Comtoirs, Weimar 1811 (Volltext in der Google-Buchsuche).
Peter Adolph Winkopp (Hrsg.): Der rheinische Bund. Eine Zeitschrift historisch-politisch-statistisch-geographischen Inhalts. Neunzehnter Band. J.E.B. Mohr, Frankfurt am Main 1811 (Volltext in der Google-Buchsuche).
Königliches Decret, wodurch die Eintheilung des Königreichs in acht Departements angeordnet wird. Verzeichniß der Departements, Districte, Cantons und Communen des Königreichs. In: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Projekt Westfälische Geschichte. S.227–231 (lwl.org [PDF; 4,9MB; abgerufen am 7. Dezember 2011]).
Einzelnachweise
↑ abP. U. Winkopp (Hrsg.): Der rheinische Bund. Eine Zeitschrift historisch-politisch-statistisch-geographischen Inhalts. Neunzehnter Band. J.E.B. Mohr, Frankfurt am Main 1811, S.134 (Volltext in der Google-Buchsuche [abgerufen am 7. Dezember 2011]).
↑ abKönigliches Decret, wodurch die Eintheilung des Königreichs in acht Departements angeordnet wird. Verzeichniß der Departements, Districte, Cantons und Communen des Königreichs. In: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Projekt Westfälische Geschichte. S.227–231 (lwl.org [PDF; 4,9MB; abgerufen am 7. Dezember 2011]).
↑Albrecht Lasius: Der französische Kayserstaat unter der Regierung des Kaysers Napoleon des Großen im Jahre 1812. Eine Ein geographisch-historisches Handbuch. Neunzehnter Band. Kißling, Osnabrück 1813, S.201 (Volltext in der Google-Buchsuche [abgerufen am 7. Dezember 2011]).