Das FFH-Gebiet Bodensee Hinterland bei Überlingen ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8221-341) im deutschen BundeslandBaden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Die Teilflächen umfassen den Bereich zwischen Billafingen im Nordwesten, Hohenbodman im Norden, den „Großen Wiesen“ nördlich von Salem im Westen und dem Tal des Nellenflurbachs bei Uhldingen im Süden.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der eiszeitlich geprägten Landschaft mit tief eingeschnittenen Tobeln, naturnahen Fließgewässern, Wiesen und Weihern.
Lebensraumtypen
Die Vielfalt von Lebensraumtypen wie Drumlins, naturnahe Tobelwälder, Schmelzwasserrinnen und Hangrutschungen ist Zeugnis einer glazialen und postglazialen Landschaftsentwicklung. Das Schutzgebiet zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: Mischwald sowie feuchtes und mesophiles Grünland (je 25 %), Laubwald (17 %) und Binnengewässer (12 %).
Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kommen im Gebiet vor:[1]
EU Code
*
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung)
Kurzbezeichnung
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojunceata
Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Natürliche nährstoffreiche Seen
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
Kalk-Magerrasen
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
Folgende sechs Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:
Nr.
Name
Ort/e
Flächenanteil [%]
Bild
NSG 4.057
Aachtobel Tief eingeschnittene Schlucht im Überlinger Molassegebiet mit steil abfallenden Felswänden und mehreren seitlichen Quelltobeln, Grau-Erlen-Auewald, Schluchtwald an den Hängen und alpine Pflanzenarten.
Bodenseeufer Bodenseeuferlandschaft mit kleinräumigen Wechsel von bewaldeten Kuppen, steilen Molassefelsen, Streuobst-, Wiesenflächen und eingestreuten Äckern.
Drumlin „Im Hasenbühl“ und „Gegez“ Durch die Eiszeit geschaffene eindrucksvolle Hügellandschaft (Drumlins) in der jüngeren kuppigen Schmelzwasserlandschaft.
Salem-Killenweiher Landschaft um den Schlossbezirk mit Killenweiher, Bifang-, Martins- und Markgräfinweiher sowie Teilen des Tüfinger Waldes und des Banzenreuter Waldes
Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-341 „Bodenseehinterland bei Überlingen“. Bearbeitet von Arbeitsgemeinschaft Flachsbühl, Büro Grüllmeier. 8. November 2011 (123 S., baden-wuerttemberg.de [PDF]).
Einzelnachweise
↑ abRegierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-341 „Bodenseehinterland bei Überlingen“. Bearbeitet von Arbeitsgemeinschaft Flachsbühl, Büro Grüllmeier. 8. November 2011 (123 S., baden-wuerttemberg.de [PDF]).