Deggenhauser Tal
Das Gebiet Deggenhauser Tal ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8222-341) im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt. LageDas rund 812 Hektar große Schutzgebiet Deggenhauser Tal gehört naturräumlich zum Oberschwäbischen Hügelland. Seine 16 Teilflächen liegen auf einer Höhe von 472 bis 814 m ü. NHN und erstrecken sich zu 99 Prozent im Bodenseekreis (Deggenhausertal, Heiligenberg, Markdorf, Salem) und zu einem Prozent im Landkreis Sigmaringen (Illmensee). Die Teilflächen umfassen den Bereich um Deggenhausertal, von Echbeck im Nordwesten bis Untersiggingen im Südosten. LebensräumeDie Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen mit Offenland- und Waldleberäumen und Felsen ist Zeugnis einer glazialen und postglazialen Landschaftsentwicklung. Das Schutzgebiet zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: Kunstforste (25 %), Laubwald (24 %), feuchtes und mesophiles Grünland (21 %) und Nadelwald (11 %). SchutzzweckWesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des Talzugs der Deggenhauser Aach mit Seitentälern, Talhängen, Randhöhen und einem vielgestaltigen Nutzungsmosaik. Flora und FaunaPflanzen, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG[1] aufgeführt sind:
Tierarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:
Zusammenhängende SchutzgebieteDie folgenden Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets Deggenhauser Tal:
Siehe auchWeblinksCommons: FFH-Gebiet Deggenhauser Tal – Sammlung von Bildern
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