Westlicher Hegau
Das Gebiet Westlicher Hegau ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8218-341) im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. LageDas rund 1.879 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Westlicher Hegau“ gehört naturräumlich zum Hegau. Seine 26 Teilgebiete liegen auf Gemarkungen der Gemeinden Bodman-Ludwigshafen (18,79 ha), Hilzingen (225,53 ha), Mühlhausen-Ehingen (169,15 ha), Orsingen-Nenzingen (75,18 ha), Steißlingen (206,74 ha) und Volkertshausen (18,79 ha) sowie der Städte Aach (112,77 ha), Engen (620,21 ha), Singen (394,68 ha) und Stockach (37,59 ha) im Landkreis Konstanz. BeschreibungBeschrieben wird das Schutzgebiet als „Gebiet großer geologischer Unterschiede: Hegauniederung mit Fließgewässern, Rieden, Flachlandwiesen und zwölf Höhlen, den Hegauvulkanen mit Magerrasen, Porphyr- und Basaltfelsen sowie artenreichen Laub- und teils Schluchtwäldern“. LebensräumeDie Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen mit Still- und Fließgewässern, Felsen, Schluchten, Quellen und Arten auf engstem Raum ist Zeugnis der spät- und postglazialen Landschaftsentwicklung.
SchutzzweckWesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung einer Kulturlandschaft mit einer Vielzahl seltener Lebensraumtypen wie Halbtrockenrasen und Buchenwäldern an den Vulkanhängen und Flachlandwiesen in der Aachniederung, Toteislöchern, dem Aachtopf – die wasserreichste Karstquelle Deutschlands, markanten Vulkanbergen mit Basalt- und Phonolithgipfeln und einem einzigartigen glazialmorphologischen Durchbruchstal als Lebensraum vieler gefährdeter Arten. Siehe auchWeblinksCommons: FFH-Gebiet Westlicher Hegau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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