Gottmadinger Eck
Das Gebiet Gottmadinger Eck ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8218-342) im Süden des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt. LageDas rund 316 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Gottmadinger Eck“ gehört naturräumlich zum Hegau. Seine elf Teilgebiete erstrecken sich westlich, östlich und südlich von Gottmadingen und verteilen sich auf drei Gemeinden und eine Stadt:
SchutzzweckWesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der Hegaulandschaft am Hochrhein mit Rieden und vermoorten Toteislöchern sowie warmen Steilhängen an Molassebergen mit naturnahen Laubwäldern und orchideenreichen Magerrasen.[1] LebensräumeDie Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „natürlichen, nährstoffreichen Seen“, „Kalkmagerrasen“, „Pfeifengraswiesen“, „mageren Flachland-Mähwiesen“, „Waldmeister-Buchenwäldern“, „Übergangs- und Schwingrasenmooren“ sowie „Auenwäldern mit Erlen, Eschen, Weiden“ beschrieben. Lebensraumklassen
Zusammenhängende SchutzgebieteMit dem FFH-Gebiet „Gottmadinger Eck“ sind die Naturschutzgebiete „Gailinger Berg-Bölderen“ (3.269), „Hardtseen“ (3.101) und „Gras-Seen“ (3.144) sowie die Landschaftsschutzgebiete „Rheinufer Büsingen-Gailingen“ (3.35.008) und „Hegau“ (3.35.004) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen. Flora und FaunaFaunaFolgende, im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte, Tierarten sind im Schutzgebiet erfasst: Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Nördliche Kammmolch (Triturus cristatus). Siehe auchEinzelnachweise
Weblinks
|