Bodanrück und westl. Bodensee
Das Gebiet Bodanrück und westl. Bodensee ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8220-341) im Süden des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt. LageDas rund 14.340 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Bodanrück und westl. Bodensee“ gehört naturräumlich zum Hegau. Es liegt auf einer Höhe von 395 bis zu 693 m ü. NHN und erstreckt sich über den Bodanrück sowie Uferbereiche der Nordwestteile des Bodensees, den Überlinger See und den Untersee, in den fünf Kommunen
BeschreibungDas Schutzgebiet „Bodanrück und westl. Bodensee“ wird als „Grundmoränenlandschaft mit typischem glazialen Formenschatz, feuchten Senken und Mooren, Magerrasen, großflächigen Feuchtgebiets- und Verlandungskomplexen am Ufer, Flachwasser-, Tiefenzonen und zwei Höhlen“ beschrieben. SchutzzweckWesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines großen Landschaftskomplexes, mit einer durch menschliche Nutzung reich strukturierten Landschaft, Uferzonen mit zum Teil prähistorischer Bedeutung (Pfahlbau-Funde), Mooren, einer Grundmoränenlandschaft mit Drumlins, Moränenrücken, Toteislöchern, Flachwasser- und Tiefenzonen am Untersee und Überlinger See, zahlreichen bedeutenden Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen. LebensräumeDie Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „Schlucht- und Hangmischwäldern“, „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“, „Fließgewässer mit flutenden Wasservegetationen“, „Kalktuffquellen“, „Auenwäldern mit Erlen, Eschen, Weiden“, „natürlichen, nährstoffreichen Seen“ sowie „mageren Flachland-Mähwiesen“ beschrieben. Lebensraumklassen
Flora und FaunaFloraPflanzenarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt und im Schutzgebiet belegt sind:
FaunaTierarten (Auswahl), die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt und im Schutzgebiet belegt sind:
Siehe auchWeblinks
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