Der Regierungsrat (französischConseil-exécutif[1]) ist die Regierung des Kantons Bern. Er besteht aus sieben Mitgliedern (Regierungsräten), die jeweils eine Direktion der kantonalen Verwaltung führen (vergleichbar mit einem Departement des Bundesrats). Der Regierungsrat tagt in der Regel am Mittwoch im Regierungszimmer des Berner Rathauses. Nach der Sitzung werden der Öffentlichkeit zugängliche Beschlüsse und Traktanden publiziert.[2] Ein ausführliches Sitzungsprotokoll gibt es aber nicht.[3]
Der Regierungsrat ersetzte 1831 den Kleinen Rat. Er bestand anfänglich aus 17 Mitgliedern und wurde vom Grossen Rat gewählt. Die Anzahl war 9 von 1846 bis 1990, und die Volkswahl erfolgt seit 1906.
Bis 1798 war der Kleine Rat die Regierung der Stadt und Republik Bern.[6] Mit dem Franzoseneinfall und der Kapitulation Berns im Jahr 1798 wurde der Kleine Rat abgesetzt. Ab 1804 hiess die Regierung des neu gegründeten Kantons Bern Kleiner Rat, die Exekutive der Stadt Bern hiess Stadtrat.[7] Ab 1831 hiess die Kantonsregierung Regierungs-Rath.[8]
Die Verfassung von 1846 reduzierte die Anzahl der Mitglieder von 17 auf 9, und der traditionelle Titel Schultheiss wurde durch den eines Präsidenten des Regierungsrats ersetzt.[9]
Seit 1906 werden die Mitglieder des Regierungsrates nicht mehr vom Grossen Rat, sondern vom Volk gewählt (seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 auch von den Frauen).[9]
1989 wurde eine Volksinitiative zur Reduktion der Anzahl von 9 auf 7 Mitglieder[10] mit 54 % der Stimmen angenommen, entgegen der Empfehlung des Grossen Rates.[11] In der Folge wurde die Anzahl Direktionen von 14 auf 7 reduziert.
Zusammensetzung
Parteipolitische Zusammensetzung
Die 1918 gegründete Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB, später SVP) konnte 1920 bis 1938 immer fünf der neun Sitze im Regierungsrat besetzen.[9] 1938 zogen erstmals zwei Sozialdemokraten (SP) in die Kantonsregierung ein, 1946 deren drei. Danach hatte die Formel mit vier BGB-, drei SP- und zwei FDP-Regierungsräten bis 1986 Bestand. In den Regierungsratswahlen von 1986 traten die FDP und die SVP erstmals mit getrennten Listen an. Die FDP verlor im zweiten Wahlgang ihre beiden Sitze an die Freie Liste, eine Oppositionsgruppe, die sich besonders für Umweltanliegen einsetzte. 1986 wurde erstmals eine Frau gewählt. Nach der Verkleinerung der Regierung von 9 auf 7 Sitze gingen diese 1990 wieder an die grossen traditionellen Parteien (drei SVP, zwei SP, zwei FDP).[9]
Dies blieb bis 2006 so. Als der bisher von der FDP besetzte Jurasitz von der SP errungen wurde und die Grünen wieder Einzug in den Regierungsrat hielten, hatten diese zusammen mit 4 Sitzen eine Mehrheit in der Regierung.[12] Nach zehn Jahren ging der Jurasitz an einen SVP-Vertreter, und die bürgerlichen Parteien erreichten damit wieder eine Mehrheit.[13]
Seit 2022 ist erstmals eine Vertreterin der Mitte in der Regierung, die Partei ist eine Fusion von BDP und CVP,[14] wovon die CVP nie im Regierungsrat vertreten war.
Der französischsprachige jurassische Kantonsteil hat Anspruch auf einen Sitz. Für dessen Besetzung ist das geometrische Mittel der von den Kandidaten im Gesamtkanton und im Berner Jura erzielten Stimmen massgeblich. Wählbar sind die französischsprachigen Stimmberechtigten, die in einem der drei Amtsbezirke Courtelary, Moutier oder La Neuveville wohnen.[16]
Zwischen 1950 und 1978 hatte der Berner Jura 2 garantierte Sitze im Regierungsrat (von 9).[10] Die Gebietsreduktion infolge Abspaltung des Kantons Jura hatte auch die Verringerung der dem Berner Jura zustehenden Regierungsratssitze von zwei auf einen zur Folge.[17] Vor 1950 verlangte die Verfassung nur «auf Vertretung der Minderheit angemessene Rücksicht zu nehmen».[18]
In den Regierungsrat sind alle Stimmberechtigten des Kantons wählbar.[19] Vorausgesetzt wird der politische Wohnsitz im Kanton und das Erreichen des 18. Altersjahrs (bis 1989: 20, bis 1968: 25).
Personen müssen ca. 2 Monate vor dem Wahltermin von 30 Wählern zur Wahl vorgeschlagen werden.
Für den Sitz des Berner Juras sind die französischsprachigen Stimmberechtigten wählbar, die in einem der drei Amtsbezirke Courtelary, Moutier oder La Neuveville wohnen.
Auslandschweizer sind stimmberechtigt, wenn ihre Stimmgemeinde im Kanton liegt. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Regierungsräte dürfen nicht dem Grossen Rat oder einer kantonalen richterlichen Behörde angehören.[20]
Seit 1987 sind Regierungsräte nicht mehr in den Nationalrat oder den Ständerat wählbar.[21] Eine entsprechende Volksinitiative war mit 69 % Ja-Stimmen angenommen worden.[22] 1929 war die Anzahl auf 4 (von 9) beschränkt.[23]
Grundsätzlich dürfen die Mitglieder des Regierungsrates kein anderes Amt des Kantons oder einer Gemeinde bekleiden noch einen anderen Beruf oder ein Gewerbe ausüben.[24] Für die letzten 6 Monate im Amt können Ausnahmen gemacht werden.
Im Regierungsrat dürfen nicht gleichzeitig Eltern und Kinder, Grosseltern und Enkelkinder, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Partner, Personen in faktischer Lebensgemeinschaft, Schwager, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und Personen aus aufgelöster eingetragener Partnerschaft Einsitz nehmen. Diese Personen dürfen auch nicht Stellen in der kantonalen Verwaltung bekleiden, die zum Familienmitglied im Regierungsrat untergeordnet sind.[25] Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen werden in der Regelung nicht erwähnt. Die Verfassungen von 1846 und 1893 schlossen «Oheim und Neffe im Geblüt» aus. 1965 wurde dies zu «Verwandte in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grade» erweitert.
Das Amt kennt keine Altersgrenze. Regierungsräte können für eine unbeschränkte Anzahl von Amtsperioden wiedergewählt werden. Im Zeitraum seit 1950 waren die meisten für 2 bis 4 Amtsperioden im Regierungsrat, wenige nur für eine. Robert Bauder trat 1980 nach 26 Jahren zurück.
In den Verfassungen von 1846 (und 1893 bis 1906) wurden Regierungsräte verlangt, welche «der beiden Landessprachen kundig sein sollen»[26]. In der Praxis hiess dies aber nicht, dass sie deren auch «mächtig» seien.[27]
Direktionen
Die Regierungsräte leiten jeweils eine der folgenden Direktionen der kantonalen Verwaltung (Departemente):[28]
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (vor 2020)
1542
Direktionen bestehen aus einem Generalsekretariat[n 1] und mehreren Ämtern. Diese können nach Bedarf Stäbe, Abteilungen, Unterabteilungen und Dienststellen bilden.
Der Aufbau ist meist zentralisiert, d. h. die Ämter der Direktionen sind für den ganzen Kanton zuständig. Einzelne sind dezentralisiert mit Ämtern oder Zweigstellen, die nur für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind.
Der Staatskalender[29] (Titel bis 1837: Regimentsbuch der Republik Bern) gibt Auskunft über die Struktur der Verwaltung und ihre Beamten.
Die Organisationsverordnung jeder Direktion weist ihr zudem ständige Kommissionen, Anstalten und Staatsbeteiligungen an Unternehmen in ihrem Aufgabenbereich zu.
Die Staatskanzlei des Kantons Bern (französischChancellerie d’État) ist die Stabs- und Verbindungsstelle des Regierungsrates und des Grossen Rates (Legislative). Sie wird vom Staatsschreiber geleitet, der vom Grossen Rat gewählt wird.
Frühere Direktionen und Departemente
1971 bestanden folgende Direktionen, die vom Grossen Rat den 9 Mitgliedern des Regierungsrates zugeteilt wurden:
Die Präsidialabteilung mit dem Staatsschreiber unterstand dem Regierungspräsidenten.[30]
1832 war die Verwaltung in sieben Departemente eingeteilt:
Diplomatisches Departement
Departement des Innern
Justiz- und Polizeidepartement
Finanzdepartement
Erziehungsdepartement
Militärdepartement
Baudepartment
Änderungen der zugehörigen Ämter
Änderungen der zugehörigen Ämter
Datum
Amt
von
nach
1. Januar 2020
Amt für Umweltkoordination und Energie
Bau- und Verkehrsdirektion
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Kantonales Laboratorium (KL)
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Zusammenarbeit
Verwaltungsweite Programme
Der Regierungsrat hat für die Amtsperiode 2022 bis 2026 folgende Delegationen eingesetzt:
Delegation Digitale Verwaltung
Juradelegation
Delegation für die Konzessionsstrategie Wasserkraft
Finanzkontrollgremium
Sie bestehen meist aus 3 Regierungsräten und dienen der Vorbereitung von Entscheiden für die ganze Regierung.[31]
Gemeinden
Die Gemeinden des Kantons Bern sind grundsätzlich autonom. Die Abteilung Gemeinden[32] des Amtes für Gemeinden und Raumordnung der Direktion für Inneres und Justiz ist zuständig für die Beratung und Aufsicht der Gemeinden. Sie koordiniert zwischen Kanton und Gemeinden.
Der Regierungsrat kann durch Beschluss eine Gemeinde bilden, aufheben oder ihr Gebiet verändern (Gemeindefusion). Bei schwerwiegenden Organisationsproblemen kann der Regierungsrat Massnahmen treffen, diese zu beheben, z. B. für die Gemeinde eine besondere Verwaltung einsetzen, das Budget und die Steueranlage beschliessen.[33]
Berner Gemeinden beurteilen die Zusammenarbeit mit dem Kanton leicht kritischer als die anderer Kantone (65 % positiv, 67 % schweizweit; 2,3 % negativ, 4,6 % schweizweit; Gemeindebefragung 2017).[34]
Interkantonale Zusammenarbeit
Im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit nehmen die Regierungsräte entsprechend ihrem Aufgabenbereich an den Konferenzen mit den anderen Kantonsregierungen teil.[35]
Mitglieder als Organe von Unternehmen und Organisationen
Mitglieder des Regierungsrates können, sofern es im Interesse des Kantons nötig ist, den Verwaltungsorganen wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Unternehmen und Organisationen angehören.[37] Sie werden meist «von Amts wegen» delegiert.
Der Regierungsrat ernennt die Mitglieder mehrerer kantonaler Kommissionen. Die Aufgaben dieser meist ständigen Fachkommissionen werden durch spezielle Gesetze oder Verordnungen definiert. Entsprechend ihren Aufgaben sind sie einer Direktion zugeordnet. Direktionen können auch Kommissionen berufen.
Der Regierungsrat wählt oder ernennt Mitglieder oder Vertreter[72] in Organen anderer Organisation und Gremien, die nicht Teil der Direktionen sind.
Die Aufstellung berücksichtigt einige Stiftungsräte, Vereinsvorstände, Verwaltungsräte und andere Gremien mit Personen, die durch den Regierungsrat gewählt oder ernannt wurden.
Sind die Regierungsräte selbst die Vertreter, finden sich die Organisationen bei Mitglieder als Organe.
Wahlen
Die reguläre Wahl findet alle 4 Jahre statt, bei den Grossratswahlen. Die Sitze werden nach dem Majorzwahlrecht vergeben, wobei ein Sitz dem Berner Jura vorbehalten ist.
Tritt ein Regierungsrat während einer Amtsperiode zurück, finden Ersatzwahlen statt.
30'000 Stimmberechtigte können die Gesamterneuerung des Regierungsrates verlangen.[118]
Wahlgänge
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr erreicht. Sollten nicht alle Sitze im ersten Wahlgang besetzt werden, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem alle Kandidaten teilnehmen können, die mindestens 3 % der Stimmen erzielt haben. Hier genügt das einfache Mehr, es sind also die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt.
Absolutes Mehr
Beispiel Wahlbeteiligung, absolutes Mehr (Wahlen 2006)[119]
Aspekt
Wert
Anmerkungen
Stimmberechtigte
693'710
Jahr 2006
Eingegangene Wahlzettel
205'909
Wahlbeteiligung
29,68 %
(eingegangene Wahlzettel/Stimmberechtigte)
Leer
1'608
Ungültig
990
in Betracht fallende gültige Wahlzettel
203'311
(ohne leere und ungültige)
Sitze
7
Zahl der gültigen Kandidatenstimmen («Total der Stimmen»)
935'684
ca. 4,6 pro gültiger Wahlzettel
Absolutes Mehr
66'835
Int(935684/7/2+1)
Wahl Kandidat Berner Jura
Einer der sieben Sitze wird für französischsprachige Kandidaten mit Wohnsitz im Berner Jura reserviert. Unter den in Frage kommenden Kandidaten wird das geometrische Mittel aus dem gesamtkantonalen und dem regionalen Wahlergebnis ermittelt, um den reservierten Sitz zu besetzen. Auch hier ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr erforderlich.
Beispiel geometrisches Mittel (Wahlen 2016, 2. Wahlgang)[120]
Regierungsräte erhalten als Lohn 115 % des Maximums der höchsten Gehaltsklasse des Kantons und sind entsprechend pensionskassenversichert. Zusätzlich können sie Familienzulagen, Aufwandentschädigungen oder eine Präsidialzulage erhalten.[122] Dies entspreche 2022 270'000 Franken.[123]
Mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip, das in der Verfassung des Kantons Bern verankert ist, verlangte der Kassensturz 2023 Einsicht in die Spesenbelege von 2018 bis 2021. Demnach erhält jedes Regierungsmitglied pro Jahr eine Spesenpauschale von 8000 Franken und im Präsidialjahr zusätzlich 6000 Franken. Darüber hinaus können sogenannte Individualspesen und Repräsentationsauslagen abgerechnet werden, was je nach Regierungsmitglied einige Tausend Franken jährlich betragen kann.[124] Im August 2024 wurde das Spesenreglement angepasst, da zum Teil auch sehr kleine Beträge abgerechnet wurden. Seither gilt eine Untergrenze von 50 Franken pro einzelne Auslage.[125]
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhalten sie grundsätzlich zwei Drittel des Lohnes während 3 Jahren. Diese Regelung tritt für im Jahre 2027 amtierende Mitglieder in Kraft. Frühere Mitglieder erhalten eine Ruhestandsrente oder Kapitalabfindung durch die Pensionskasse.[122]
Prüfung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat die Oberaufsicht über die Tätigkeit des Regierungsrates und die von ihm geleitete kantonale Verwaltung.
Die Finanzkontrolle des Kantons Bern[126] ist zuständig für die Abschlussprüfung, die Finanzaufsicht und ist Meldestelle für Missstände.[127] Sie wird vom Grossen Rat ernannt. Für die Jahresrechnungen 2018, 2019, 2020, 2021[GB 2] und 2022[GB 1] formulierte sie Vorbehalte.
Gesetz über die Information der Bevölkerung. Informationsgesetz, IG; BSG 107.1. 2. November 1993 (deutsch, französisch, be.ch).
Gesetz über die digitale Verwaltung. DVG; BSG 109.1. 7. März 2022 (deutsch, französisch, be.ch).
Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung. Organisationsgesetz, OrG; BSG 152.01. 20. Juni 1995 (deutsch, französisch, be.ch).
Gesetz über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates. FLRG; 153.31. 27. März 2002 (deutsch, französisch, be.ch).
Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. VRPG; BSG 155.21. 23. Mai 1989, Artikel 64 (deutsch, französisch, be.ch).
Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen. ADSD; BSG 152.010. 11. September 2019 (deutsch, französisch, be.ch).
Verordnung über die Information der Bevölkerung. Informationsverordnung; IV; BSG 107.111. 26. Oktober 1994 (deutsch, französisch, be.ch).
Verordnung über die digitale Verwaltung. DVV; BSG 109.111. 11. Januar 2023 (deutsch, französisch, be.ch).
Verordnung über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren. VMV; BSG 152.025. 21. Dezember 2022 (deutsch, französisch, be.ch).
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates. Organisationsverordnung RR, OrV RR; BSG 152.11. 18. Oktober 1995 (deutsch, französisch, be.ch).
Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften. Klassifizierungsverordnung, KRGV; BSG 152.17. 13. März 2013 (be.ch).
Richtlinien der Regierungspolitik
Richtlinien der Regierungspolitik 2015–2018. 2015 (deutsch, französisch).
Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2022. 2023 (deutsch, französisch).
Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026. 2023 (deutsch, französisch, be.ch [PDF]).
↑Adrian Vatter: Kantonale Demokratien im Vergleich. Entstehungsgründe, Interaktionen und Wirkungen politischer Institutionen in den Schweizer Kantonen (= Forschung Politikwissenschaft. Band159). Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3431-2, Die verschiedenen Koalitions- und Regierungstypen in den Kantonen, S.83–93, S. 87 Tabelle 9.
↑Volksbeschluss betreffend die Initiative «gegen die Wählbarkeit von Regierungsräten in die Bundesversammlung». In: Gesetze Dekrete Verordnungen des Kantons Bern. 14. Juni 1987, S.189/190.
↑Gesetz über die Wählbarkeit von Mitgliedern des Regierungsrates des Kantons Bern in die Bundesversammlung. In: Gesetze Dekrete Verordnungen des Kantons Bern. 1929.
↑Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG, 152.01) vom 20.06.1995 (Stand 01.01.2022) Art. 17 Nebenbeschäftigung
↑Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG, 152.01) vom 20.06.1995 (Stand 01.01.2022) Art. 45 Unvereinbarkeiten, Art. 46 Verwandtschaft und Schwägerschaft
↑Gemeindegesetz. GG, 170.11. 16. März 1998, Art. 4 Bestand, Gebiet, Vermögen; Art. 90 4. Massnahmen des Regierungsrates; Art. 77 Gemeinden ohne Budget (deutsch, französisch, Stand 1. Januar 2023).
↑Reto Steiner, Claire Kaiser, Lukas Reichmuth: Gemeindebefragung 2017 – Zustand der Gemeinden des Kantons Bern. Ergebnisse einer nationalen Gemeindebefragung. Bern 17. Oktober 2017, Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden, S.78–79.
↑ abGesetz über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates. FLRG; 153.31. 27. März 2002 (deutsch, französisch, Stand 1. Juni 2022).
↑Matthias Mast: Regieren zum halben Lohn. In: Jungfrauzeitung.