Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Bern-Seeland ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Bern-Seeland trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) jahrzehntelang die Nummer 9 und erhielt 1911 die Nummer 10.
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl erhielt Bern-Seeland bei Wahlkreisrevisionen mehrmals eine höhere Anzahl Sitze zugesprochen.
1848 bis 1878: 3 Sitze
1881 bis 1908: 4 Sitze
ab 1911: 5 Sitze
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Berner Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrat» vom 20. Juni 1890 erfolgte eine Verkleinerung des Gebiets, als die Kirchgemeinden Bremgarten, Kirchlindach und Wohlen abgetrennt und dem Wahlkreis Bern-Mittelland hinzugefügt wurden.[2] Bern-Seeland umfasste fortan:
den Amtsbezirk Aarberg
den Amtsbezirk Biel
den Amtsbezirk Büren
den Amtsbezirk Erlach
den Amtsbezirk Nidau
den Amtsbezirk Laupen
1919 wurden die sieben Berner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Bern zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.