Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Bern-Mittelland ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Bern-Mittelland trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) jahrzehntelang die Nummer 6 und erhielt 1911 die Nummer 7.
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl erhielt Bern-Mittelland bei Wahlkreisrevisionen mehrmals eine höhere Anzahl Sitze zugesprochen.
1848 bis 1878: 4 Sitze
1881 bis 1899: 5 Sitze
1902 bis 1908: 6 Sitze
ab 1911: 7 Sitze
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Berner Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen» vom 19. Juli 1872 wurden die Kirchgemeinden Amsoldingen, Blumenstein und Thierachern abgetrennt und dem Wahlkreis Bern-Oberland hinzugefügt.[2] Bern-Mittelland umfasste somit:
den Amtsbezirk Bern ohne die Kirchgemeinden Bremgarten, Kirchlindach und Wohlen
den Amtsbezirk Schwarzenburg
den Amtsbezirk Seftigen
Eine letzte Veränderung erfolgte mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrat» vom 20. Juni 1890, als die Kirchgemeinden Bremgarten, Kirchlindach und Wohlen vom Wahlkreis Bern-Seeland abgetrennt und Bern-Mittelland hinzugefügt wurden.[3] Der Wahlkreis umfasste fortan:
den Amtsbezirk Bern
den Amtsbezirk Schwarzenburg
den Amtsbezirk Seftigen
1919 wurden die sieben Berner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Bern zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.