Saalbau mit eingezogenem, halbrundem Chor und Chorflankenturm, Langhaus im Kern um 1500, Chor und Turm wohl von Joseph Schmuzer 1715, Barockisierung des Schiffs nach 1740; mit Ausstattung.
Stattlicher Satteldachbau mit eingezogenem Polygonalchor und Dachreiter am Chorscheitel, Chor spätgotisch gegen 1500, Langhaus und Dachreiter um 1707; mit Ausstattung;
Stationshäuschen, fünfzehn gemauerte rechtwinklige Blöcke mit Nische und Satteldach, gegen 1700; um die Kapelle.
Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor und Chorflankenturm, Chor und Turm zweite Hälfte 15. Jahrhundert, Langhaus von Michael Beer II, 1700; mit Ausstattung.
Saalbau mit eingezogenem, halbrund schließendem Chor und Chorflankenturm, Langhaus 1682, Chor und Turm von Joseph Schmuzer 1737, verlängert 1790; mit Ausstattung.
Mittertennhaus, verputzter Backsteinbau, Haustür mit neugotischem Schnitzdekor, erste Hälfte 19. Jahrhundert, Tür bezeichnet mit „1861“. Kein Baudenkmal mehr.
Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor und Chorflankenturm, im Kern spätgotisch mit frühgotischem Turmunterbau zweite Hälfte 14. Jahrhundert, Barockisierung um 1710/15, zweigeschossiger Sakristeianbau 1755; mit Ausstattung;
Abschnitt der Friedhofsmauer, Westzug mit Pfeiler flankiertem Eingang an der Nordwestecke, 18. Jahrhundert.
Einheitlicher Saalbau mit eingezogenem, halbrundem Chorschluss und Chorflankenturm, von Michael Beer II, erstes Viertel 18. Jahrhundert; mit Ausstattung.
Zweigeschossiger Steildachbau, im Kern 18. Jahrhundert, Umbau zweite Hälfte 19. Jahrhundert; mit technischer Ausstattung.
D-1-81-145-41
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Karl Gattinger, Grietje Suhr: Landsberg am Lech, Stadt und Landkreis (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.14). Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7917-2449-2, S.819–849.