Ehemaliges Doppelhaus, verputzter Bau (teilweise in Ständerbohlenbauweise) mit Traufbundwerk und einseitig abgeschlepptem Satteldach, im Kern zweite Hälfte 17. Jahrhundert.
Ehemalige Wallfahrtskirche, niedriger Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor und Turm an der Langhausnordseite, erbaut zwischen 1430 und 1450, Dachwerk des östlichen Teils des Langhauses 1450 (dendro.dat.) nach Westen erweitert 1711, ab 1664 barockisiert; mit Ausstattung;
Einfriedungsmauer, verputzte Mauer mit halbrund gewölbten Deckziegeln, wohl 17. Jahrhundert.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Karl Gattinger, Grietje Suhr: Landsberg am Lech, Stadt und Landkreis (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.14). Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7917-2449-2, S.754–764.