vierseitige Anlage um Innenhof mit umlaufendem Halsgraben, dreigeschossiger Hauptbau mit Satteldach und Treppengiebel, Hauskapelle sowie turm- und zinnenbekrönter Torbau, im Kern um 1620, wesentlich erneuert 1853 durch Arnold Zenetti; mit Ausstattung;
Ehemalige Schlossökonomie mit nördlichem Graben, dreiseitig umgeben den Hofraum: Nordtrakt, eingeschossiger Satteldachbau, 1887;
Gasthaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Gesimsgliederung an den Giebelseiten;
Ehemalige Brauerei, zweigeschossiger Satteldachbau mit gestuftem Giebel; um 1853
Teile der Rüstungsfabrik zur Herstellung von Kampfflugzeugen, heute Kiesgrube, zwei horizontale Schächte aus Stahlbeton, nach Plänen von Franz Dischinger, begonnen 1944
D-1-81-127-22
[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.054,10.83365!/D:Stadtwald (nördlich der Straße Landsberg–Oberigling), Ehemaliger Stollen des Bunkers „Diana II“!/|BW]]
Stadtwald (in der Nähe des Stadtwaldhofs an der Straße nach Holzhausen) (Standort)
Über Massengrab von Häftlingen aus dem KZ-Außenlager Kaufering XI – Stadtwaldhof/Landsberg angelegte, von niedrigen Betonmauern umgebene Gedenkstätte mit einfach behauenem, Davidstern-geschmücktem Granit-Gedenkstein und einzelner Grabstele, angelegt 1950
über Massengrab von Häftlingen aus dem KZ-Außenlager Kaufering II – Igling angelegte, von niedrigen Betonmauern umgebene Gedenkstätte mit einfach behauenem, Davidstern-geschmücktem Granit-Gedenkstein, angelegt 1950; im westlichen Stadtwald
stattlicher zweigeschossiger Mittertennbau mit profilierter Haustür, zwei rosettenbesetzten Tennentoren und Resten von Malerei im giebelseitigen Dachüberstand, 2. Viertel 19. Jahrhundert
Grenzsteine, 31 Sandsteinquader mit Stadtwappen und Initialen SL, meist bezeichnet 1787; in westlicher Verlängerung des Galgenweges ausgehend entlang einer alten Flurgrenze
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Karl Gattinger, Grietje Suhr: Landsberg am Lech, Stadt und Landkreis (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.14). Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7917-2449-2, S.294–320.
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