im Kern hochmittelalterliche Chorturmanlage, Langhaus mit Satteldach und ehem. Langhaus als Chor, errichtet im 15. Jh., verlängert 1590, dreigeschossiger Chorturm mit Zwiebelhaube, von Johann Georg Kannhäuser, 1723/24, Purifizierung im 19. Jh., bezeichnet „1712“, „1723“, „1773“; mit Ausstattung
Bachwiesen, 100 m östlich von Volkersdorf, an der Straße nach Wachenroth (Standort)
Bildstock, sogenannte Müllermarter
rechteckiger Sockel mit Relief des Schweißtuchs der Veronika, darüber Rechteckpfeiler mit Skulptur des hl. Johann Nepomuk und vierseitigem Aufsatz mit Reliefs, Sandstein, 18. Jh.
Hauptbau, dreigeschossiger Walmdachbau mit Ecksporen und konkavem Mittelrisalit, Südflügel dreigeschossiger Walmdachbau, über älterem Kern von 1574 (bezeichnet) neu errichtet 1705–09, Renovierungen „1774“ (bezeichnet), erste Hälfte 19. Jahrhundert und um 1970/75; mit Ausstattung
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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