Eingeschossiger Satteldachbau, Wände teils massiv, teils verputzt, Giebel mit Zierfachwerk, 18. Jahrhundert, Dachfläche straßenseitig um ein Fachwerkgeschoss erhöht, um 1900.
Langgestreckter zweigeschossiger Walmdachbau, massiv, verputzt, nach 1796
Mit Einfriedungsmauer, Naturstein, 18. Jahrhundert
Zugehörig ehemaliges Forsthaus, eingeschossig, Sattel- bzw. Halbwalmdach mit Fachwerkgiebel, zweite Hälfte 18. Jahrhundert, giebelseitig mit leicht niedrigerem abgewalmtem Anbau
Stallstadel, massiv mit Satteldach, zweite Hälfte 18. Jahrhundert
Nebengebäude, massiv mit Walmdach und Aufzugsgaube
Geräumige Saalkirche mit Querhaus und polygonal geschlossenem Chor mit Sakristeianbau sowie Westturm mit Spitzhelm, Langhaus und Querhaus mit Satteldach, Sandsteinquaderbau, neugotisch, 1899–1901 von Theodor Eyrich; mit Ausstattung
Hut, auf einer Streuobstwiese südlich des Ortes (Standort)
Flurkapelle
Massiver Satteldachbau, 1865 als Schutz für den „Kreuzschlaafer“ errichtet, spätbarocke Kreuzschlepperskulptur auf Sockel, Sandstein, bezeichnet „1776“
Die ansteigende Hauptstraße verfügt über eine nahezu geschlossene, beidseitige Bebauung mit giebel- und traufseitigen Ackerbürger- und Bauernhäusern des 18. und 19. Jahrhunderts. Sie zeichnet sich durch Johann Jakob Michael Küchels barocke Pfarrkirche von 1742 bis 1761 aus, deren reich gegliederter Turm mit den seitlichen Kirchhofportalen in die westliche Häuserzeile tritt. Der Kirchenumgriff wird wesentlich durch Pfarrhaus, Pfarrscheune und Schulhaus sowie die westlich vorgelagerte Bebauung des Schlossbergs bestimmt, die zum Schloss hin vermittelt.
Reliefs: Taufe des heiligen Johannes, Rückseite Monstranz haltende Engel, Schmalseiten, Vesperbild und heiliger Bischof (Kilian (?)), Sandstein, erste Hälfte 18. Jahrhundert
Ehemaliges Badhaus, später Gemein- und Badestube, heute Rathaus
Giebelständiger zweigeschossiger Massivbau, verputzt, flach geneigtes Satteldach mit leichtem Überstand, im Kern eingeschossiger Bau nach Brand 1726, Aufstockung und umfassender Umbau, bezeichnet „1885“
Katholisches Pfarrhaus, zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss massiv, Obergeschoss Fachwerk, verputzt, im Kern um 1660/65, mit bischöflichem Wappenrelief 18. Jahrhundert, Äußeres in jüngerer Zeit verändert
Pfarrhofmauer, Bruchstein, 1722 repariert
Pfarrstadel, untere Bruchsteinmauern wohl 1687, Fachwerk und Walmdach darüber, zweite Hälfte 18./erste Hälfte 19. Jahrhundert
Langgestreckter Saalbau mit Mansardwalmdach eingezogenem Chor mit niedrigem Sakristeianbau, beide mit Walmdach, Westturm mit Laternenhaube mit spitzem Helm, massiv, verputzt, spätbarock, 1742–61 von Johann Jakob Michael Küchel; mit Ausstattung
Ölberg, Sandsteinskulptur in Nische an der Turmsüdseite, 1785 von Johann Anton Moritz
Kirchhofummauerung mit rundbogigen Eingangsportalen, Bruchstein und Werkstein, im Bereich der Tore verputzt, 1755
Dreigeschossiger Massivbau, aus zwei im Winkel aneinanderstoßenden Flügeln mit Walmdach und in den Hof vorspringendem Mittelbau mit Mansardwalmdach und achteckigem, von Zeltdach bekröntem Treppenturm, der Ostflügel mit Strebepfeilern und Standerker mit Renaissancedekor vor der Südwestecke und südlich angebautem zweigeschossigem Durchfahrtshaus mit Satteldach, Mittelbau im Kern spätmittelalterlich, Flügel Ende 16. Jahrhundert, 1710/18 völliger Umbau von Schloss und Nebengebäuden
Schlosskapelle, in der Verlängerung des Durchfahrtshauses am Südflügel, mit nach Osten ausbuchtendem polygonalem Chor, massiv verputzt, Satteldach, Haubendachreiter, 1589–91, 1764 umgestaltet
Stadel, im Westen auf die Schlosshofummauerung aufgesetzter eingeschossiger Putzbau, wohl massiv mit Walm- bzw. Halbwalmdachbau, 1736/37, westlich des Nordflügels
Ehemalige Amtsknechtswohnung und Lange Stallung, langgestrecktes Wohnstallhaus, Satteldachbau aus zweigeschossigem Wohn- und eingeschossigem ehemaligem Stallteil, um 1710, parallel zum Ostflügel
Ehemalige wehrhafte Ummauerung von Schlosshof und ehemaligem Schlossgarten, Rundbogentor, Maulscharten, an der Westfront beim Stadel Böschungspfeilern und halbrund vorspringende Rondelle, Naturstein, 16.–18. Jahrhundert
Vom Schlosspark Reste des Wegesystems mit langer Achse zu Rondell mit barocker Sandsteinskulptur erhalten, 18. Jahrhundert
Zweigeschossiger Satteldachbau eines vormaligen Wohnstallhauses, massives Erdgeschoss, Fachwerkobergeschoss, wohl erste Hälfte 18. Jahrhundert, in jüngerer Zeit beidseitig mit Zwerchhäusern ausgebaut
Stattlicher zweigeschossiger Putzbau mit steilem Walm- bzw. Halbwalmdach, im Kern Fachwerk, im Kern 16./17. Jahrhundert, moderne Veränderungen und Anbauten
Einziges erhaltenes Gebäude des ehemaligen Herrensitzes, eingeschossiges zweiflügeliges Walmdachhaus auf Winkelgrundriss, Bruchstein verputzt, mit Allianzwappenstein Egloffstein und Neustetter, bezeichnet „1558“
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.