Giebelständiger, zweigeschossiger Satteldachbau über hohem Sockelgeschoss, mit Blockbau-Obergeschoss, geschnitzten Details und zwei übereinander stehenden Schroten, davon oberer Giebelschrot mit Baluster, bezeichnet mit 1793
Polygonal geschlossener und verputzter Satteldachbau mit zweigeschossiger Sakristei, schmucklose Putzfassade mit einfach gekehltem Traufgesims und Fensterrahmungen, am südlichen Chor viergeschossiger Turm mit Spitzhelm und gekuppelten Rundbogenfenstern, Turm spätromanisch, Chor spätgotisch, Langhaus barock; mit Ausstattung
Katholische Friedhofskapelle, kleiner, verputzter Satteldachbau mit halbrund geschlossenem und leicht eingezogenem Abschluss, barock, 18. Jahrhundert
Zweieinhalbgeschossiger, traufseitiger Satteldachbau, einfache Putzfassade mit profiliertem Traufgesims, vor 1796, westliche Erweiterung 1796, Erhöhung um halbes Geschoss 1884, westlich daran angebaut zweigeschossiger Flachdachbau mit zinnförmigem Abschluss und Zwerchhaus, nach 1853
Ehemaliger Stall und Remise, erdgeschossiger und massiver Satteldachbau, stichbogenförmige Fenster- und Türöffnungen mit Graniteinfassungen, wohl um 1853
Ehemaliges Wasserschloss des 16. Jahrhunderts, 1723 durchgreifend erneuert, Schlossgebäude, viergeschossiger, quadratischer Massivbau mit Zeltdach und flachem Zwerchhaus, Putzgliederung mit geohrten Fensterfaschen
An der Südecke angebaute Schlosskapelle St. Valentin, viereckiger Massivbau mit westlicher Sakristei und verschindeltem Dachreiter mit eingeschnürter Zwiebelhaube, um 1714; mit Ausstattung
Dreiseitig geschlossener, kleiner Satteldachbau mit geständertem Vordach und Giebelturm mit Zeltdach, 1930/31 neu erbaut; mit Ausstattung des Vorgängerbaus von 1817; südwestlich der Sagstetter-Mühle
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Kleiner erdgeschossiger Massivbau mit seitlichem Turm, abgeknicktem Walm- und Pyramidendach, Relieftafel mit Inschrift und bildlichen Darstellungen, im Stil der 1920er Jahre, 1933
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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