Liste der Baudenkmäler in Landsberied

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Landsberied zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nähe Hauptstraße
(Standort)
Sühnekreuz aus Kalktuffstein Versetzt, wohl noch spätmittelalterlich. D-1-79-132-5 Sühnekreuz aus Kalktuffstein
Kirchstraße 3
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Johann Baptist Schlichter Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor und Chorflankenturm, von Josef Schormüller, 1931/35; mit Ausstattung. D-1-79-132-1 Katholische Pfarrkirche St. Johann Baptist
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Nähe Kirchstraße; Nähe Babenrieder Straße
(Standort)
Kriegerdenkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege Schriftblock mit Figur des Ritters St. Georg als Drachentöter, um 1920. D-1-79-132-4 Kriegerdenkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dorfstraße 13
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Johann Baptist Spätgotischer Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss und Flankenturm, 15. Jahrhundert, erneuert 1770; mit Ausstattung;

Friedhof mit Grabsteinen um 1900.

D-1-79-132-3 Katholische Filialkirche St. Johann Baptist
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Ehemalige Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Landberied
Bahnhofstraße
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Ausstattung der sogenannten Pestkapelle 19. Jahrhundert. D-1-79-132-2
Landsberied
Grünbergstraße 2
(Standort)
Kleinbauernhaus in Hanglage Kleiner symmetrischer Satteldachbau mit Stall im Kellergeschoss, drittes Viertel 19. Jahrhundert. BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 150–153.
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