Auf alten Burgfundamenten errichteter spätgotischer Saalbau mit eingezogenem dreiseitigem Chor und Südturm mit Zwiebelhaube, 15. Jahrhundert, Turmunterteil älter, Inneres um 1739 barockisiert, 1865/69 regotisiert; mit Ausstattung.
Spätgotischer Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor, angefügter Sakristei und Nordturm mit Zwiebelhaube, um 1400, barockisiert 1697, Turmobergeschoss 1727/28, Inneres 1831/32 überarbeitet; mit Ausstattung.
Spätgotischer Saalbau mit polygonalem Chorschluss, angefügter Sakristei und nördlichem Flankenturm, von Jörg Schöttl dem Älteren und Jörg Schöttl dem Jüngeren um 1520 erbaut, im 17. Jahrhundert verändert und im 18. Jahrhundert barockisiert; mit Ausstattung.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S.8–17.