Der Kreis entstand am 1. Oktober 1932, bedingt durch den Zwang zu Einsparungsmaßnahmen im Gefolge der Weltwirtschaftskrise von 1929, im Zuge der sogenannten kleinen Verwaltungsreform in Preußen durch die Zusammenlegung der Kreise Fritzlar und Homberg. Die Kreisstadt war Fritzlar. Der Kreis hatte eine Fläche von 661,9 km² und umfasste anfänglich 113 Gemeinden, darunter die fünf Städte Borken, Fritzlar, Gudensberg, Homberg und Niedenstein.[1] Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte die Umbenennung des Kreises Fritzlar-Homberg in Landkreis Fritzlar-Homberg.
Zu den ersten Gemeindefusionen kam es im Landkreis Fritzlar-Homberg bereits in den 1950er- und 1960er-Jahren. Am Anfang der 1970er-Jahre änderte sich auch mehrfach die Abgrenzung des Landkreises:[2]
Ebenfalls am 31. Dezember 1971 wurde die Gemeinde Deute aus dem damaligen Landkreis Melsungen in die Gemeinde Gudensberg im Landkreis Fritzlar-Homberg eingegliedert.
Am 1. April 1972 wurde die Gemeinde Niedermöllrich aus dem damaligen Landkreis Melsungen in die Gemeinde Wabern im Landkreis Fritzlar-Homberg eingegliedert.
Am 1. August 1972 wurde die Gemeinde Rengshausen aus dem aufgelösten Landkreis Rotenburg in den Landkreis eingegliedert.
Die Fläche des Landkreises erhöhte sich hierdurch von ursprünglich 661,9 km² auf 668,8 km².[3][4] Durch eine Reihe von weiteren Gemeindefusionen verringerte sich die Zahl der Gemeinden des Landkreises bis Ende 1973 auf 22.[2]
Im Rahmen der hessischen Kreisreform wurde der Kreis Fritzlar-Homberg mit Wirkung vom 1. Januar 1974 mit den Landkreisen Melsungen und Ziegenhain zum Schwalm-Eder-Kreis vereinigt.[5] Gleichzeitig fanden zum 1. Januar 1974 noch weitere Eingemeindungen statt. Aus dem Landkreis Fritzlar-Homberg traten damit letztlich elf Gemeinden in den Schwalm-Eder-Kreis ein. Kreisstadt des neuen Großkreises wurde Homberg.
Einwohnerentwicklung
Die Einwohnerentwicklung im Landkreis Fritzlar-Homberg verlief wie in der Tabelle dargestellt:
Bei der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag 1949 bildete der Landkreis Fritzlar-Homberg mit den Landkreisen Frankenberg und Ziegenhain den Wahlkreis 4 Fritzlar-Homberg.
Von den 131.308 wahlberechtigten Bürgern nahmen 101.740 ihr Wahlrecht wahr. Von den abgegebenen Stimmen waren 3328 Stimmen ungültig.[6]
Bundestagswahlen 14. August 1949
Wahlbeteiligung 77,48 %
Partei
Stimmen
Prozent
SPD
28.733
29,2
CDU
13.349
13,6
FDP
34.941
35,5
KPD
03.363
03,4
Parteilose
18.026
18,3
Abgegebene gültige Stimmen insgesamt
98.412
100
Der Zuschnitt des Wahlkreises änderte sich bis zur Bundestagswahl von 1972 nicht mehr.
1. Juli 1960 bis zum 31. Dezember 1973: August Franke (SPD)
Wappen und Flagge
Im November 1949 wurde dem Landkreis Fritzlar-Homberg durch das Hessische Staatsministerium das Recht zur Führung eines Wappens nach vorgelegtem Entwurf gestattet.[8]
Das Wappen ist eine Kombination aus dem Löwen des Wappens der Stadt Homberg mit den Rädern des Wappens der Stadt Fritzlar (Mainzer Rad).
Im November 1953 wurde dem Landkreis Fritzlar-Homberg durch den Hessischen Minister des Innern die Führung einer Flagge nach vorgelegtem Entwurf genehmigt.[9]
Gemeinden
Die folgende Tabelle enthält alle Gemeinden, die dem Landkreis Fritzlar-Homberg angehörten, mit ihrer historischen Kreiszugehörigkeit und den Daten aller Eingemeindungen.[1][5][2]
Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen FZ zugewiesen. Es wurde bis zum 31. Dezember 1973 ausgegeben. Seit dem 16. März 2015 ist es durch die Kennzeichenliberalisierung im Schwalm-Eder-Kreis erhältlich.
Literatur
Werner Ide: Von Adorf bis Zwesten: Ortsgeschichtliches Taschenbuch für den Kreis Fritzlar-Homberg. Bernecker Verlag, Melsungen 1972.
Einzelnachweise
↑ abcdefghijMichael Rademacher: Landkreis Fritzlar-Homberg. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Band 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Band 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 137.
↑Verleihung des Rechts zur Führung eines Kreiswappens an den Landkreis Fritzlar-Homberg, Reg.-Bez. Kassel vom 15. Dezember 1949. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1949 Nr.51, S.526, Punkt 916 1) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0MB]).
↑Genehmigung zur Führung einer Flagge an den Landkreis Fritzlar-Homberg vom 12. November 1953. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1953 Nr.48, S.1075, Punkt 1371 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,3MB]).