Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Jahr 1108 unter dem Namen Diggereshusen[1], als ein Reginhart de Diggershusen genannt wird. In historischen Dokumenten späterer Jahre ist der Ort unter folgenden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]Dickershusen (1335), Digkershuesen (um 1490), Dickershausen (1564) und Dükkershaußen (1674).
Um 1490 gab es im Dorf sieben wehrhafte Männer sowie drei Pflüge.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Dickershausen 189 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 27 Einwohner unter 18 Jahren, 72 zwischen 18 und 49, 45 zwischen 50 und 64 und 45 Einwohner waren älter.[6] Die Einwohner lebten in 78 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 27 Paare ohne Kinder und 27 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 45 Haushaltungen lebten keine Senioren.[6]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[6]; Stadt Homberg (Efze):[2]
Erwerbspersonen: 108 Land- und Forstwirtschaft, 64 Produzierendes Gewerbe, 33 Handel und Verkehr, 19 Dienstleistungen und Sonstiges.[1]
Politik
Für Dickershausen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Dickershausen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern.[5]
Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat Dickershausen 70,14 %. Alle Kandidaten gehörten der „Einheitsliste Dickershausen“ an.[7] Der Ortsbeirat wählte Jacqueline Arend-Ciba zur Ortsvorsteherin.[8]
↑ abEinwohner (1. und 2. Wohnsitz). In: Webauftritt. Stadt Homberg (Efze), archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Dezember 2020; abgerufen im November 2020.
↑Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.6, S.248, Punkt 328, Abs. 55 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2MB]).