Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken
Das FFH-Gebiet Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken ist ein im Jahr 2004 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8013-342) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt. LageDas rund 2227 Hektar große FFH-Gebiet gehört zu den Naturräumen 155-Hochschwarzwald und 202-Freiburger Bucht innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 15-Schwarzwald und 20-Südliches Oberrheintiefland. Es liegt östlich von Freiburg und erstreckt sich über die Markungen von elf Städten und Gemeinden:
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
Landkreis Emmendingen:
Beschreibung und SchutzzweckEs handelt sich um eine reich strukturierte Schwarzwaldlandschaft östlich von Freiburg zwischen Kandelgipfel und Zartener Becken mit ausgedehnten naturnahen Laubwäldern, vielen Fließgewässern, extensiv genutzten Wiesen und Weiden, Hochstaudenfluren und Felsbereichen. LebensraumtypenGemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 25. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
ArteninventarFolgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind nach der Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 25. Oktober 2018 (FFH-Verordnung) für das Gebiet gemeldet:
Zusammenhängende SchutzgebieteDas FFH-Gebiet besteht aus mehreren Teilgebieten, es liegt großteils im Naturpark Südschwarzwald. Siehe auchWeblinksCommons: Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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