Kaiserstuhl (FFH-Gebiet)
Das FFH-Gebiet Kaiserstuhl ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7911-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Gebiet festgelegt. LageDas 1054,65 Hektar große Schutzgebiet gehört zu den Naturräumen 120-Alb-Wutach-Gebiet und 155-Hochschwarzwald innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 12 Gäuplatten im Neckar- und Tauberland und 15-Schwarzwald. Es besteht aus vielen Teilgebieten und liegt auf der Markung von vier Städten und Gemeinden:
Beschreibung und SchutzzweckEs handelt sich um Kaiserstuhltypisches Vegetationsmosaik aus zwischen Rebterrassen und Buchen- sowie Eichen-Hainbuchenwäldern gelegenen, zum Teil großflächigen Halbtrockenrasen mit Gebüschen, Trockenrasen, Salbei-Glatthaferwiesen sowie Trockenwäldern und Felskomplexen. Lebensraumklassen(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche) Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
LebensraumtypenGemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 25. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
Zusammenhängende SchutzgebieteDas FFH-Gebiet besteht aus zahlreichen Teilgebieten, es liegt vollständig im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl. Die Naturschutzgebiete
liegen innerhalb des FFH-Gebiets. Siehe auchWeblinksCommons: FFH-Gebiet Kaiserstuhl – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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