Erstmals wird Ort im Jahr 1509 genannt. Erwähnt wird ein „Jokel Walter zu Hurgenau“.[3] Weitere Ortsnennungen erfolgten 1522:„zwischen Horgenaw und Engelnrod“[4] und 1556: „zu Horgenau“.[5] Der Name wird ursprünglich „Siedlung an der schmutzigen (schlammigen) Bachaue der Lauter“ bedeutet haben.[6]
Auf einer historischen Karte von Hessen, welche im Dom-Museum in Fulda ausgestellt ist, trug Hörgenau den Namen Hirchenau.
Das Dorf gehörte zur Grundherrschaft der Riedesel zu Eisenbach.
Das Gericht Engelrod umfasste im 17. Jahrhundert neben Hörgenau die Orte Engelrod, Hopfmannsfeld, Eichenrod, Eichelhain, Lanzenhain, Dirlammen, Rebgeshain, Blitzenrod und Frischborn.[7] Hier kam es zu bäuerlichen Aufständen gegen die Riedesel, besonders im 18. Jahrhundert.
Bereits 1580 hatten die Bauern in Engelrod, Eichelhain, Hörgenau, Eschenrod, Hopfmannsfeld und Dirlammen ihre Abgaben und Dienste an die Riedesel in jährliche Geldleistungen umgewandelt. Es blieben aber noch das Hafergeld, Rauch- und Käsgeld, Abgaben für Hühner und Eier, Summen, die kaum gezahlt werden konnten.[8]
An der alten Frankfurter Straße steht in Richtung Hopfmannsfeld ein steinerner Galgen aus dem Jahre 1707.
Zum KirchspielEngelrod gehören neben Hörgenau auch Eichenrod, Eichelhain und Rebgeshain.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Hörgenau:
„Hörgenau (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 21⁄2 St. von Lauterbach, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 43 Häuser und 258 Einwohner, die außer 2 Katholiken evangelisch sind, und 1 Mahlmühle.“[9]
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 31. Dezember 1971 die Gemeinde Lautertal durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau und Meiches neu gebildet. Am 1. Februar 1972 kamen Dirlammen und Hopfmannsfeld hinzu.[10] Für die ehemals eigenständigen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[11] Am 1. Februar 1980 wurde der Name der Gemeinde amtlich in Lautertal (Vogelsberg) geändert.[10]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Hörgenau angehört(e):[1][12][13]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)
Gerichtszugehörigkeit seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Hörgenau ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das für Hörgenau zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[21] Im Zuge der 1853 durchgeführten Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen sollte der Sitz des Landgerichts von Altenschlirf nach Herbstein verlegt werden und dabei dessen Sprengel um die bis dahin zum Landgerichtsbezirk Lauterbach gehörigen Orte Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau, Hopfmannsfeld und Lanzenhain erweitert werden[22], dies geschah jedoch beides erst mit Wirkung zum 1. September 1854.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[23]
Am 1. Juli 1957 verlor das Amtsgericht Herbstein seine Selbständigkeit und wurde endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war[24] – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach.[25] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.[26]
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[27] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[28] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[29]
Bevölkerung
38 Haushalte wurden 1705 in Hörgenau gezählt, 1753 ebenso und 1789 40 Haushalte.[30]
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hörgenau 252 Einwohner. Darunter waren 3 (1,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 42 Einwohner unter 18 Jahren, 122 zwischen 18 und 49, 50 zwischen 50 und 64 und 58 Einwohner waren älter.[31] Die Einwohner lebten in 87 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 24 Paare ohne Kinder und 36 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 57 Haushaltungen lebten keine Senioren.[31]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1800[34]; Zensus 2011[31]
↑Ortsteil-Profil Hörgenau. (PDF; 484 kB) Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), abgerufen am 10. Dezember 2017.
↑Hermann Knodt: Beiträge zur älteren Personen- und Familiengeshcihte des Kreises Lauterbach. In: Mitteilungen der Hessischen Familiegeschichtlichen Vereinigung 4 (1935/37). S. 15–19.
↑StAD Salb. Oberhessen, Crainfeld. 30a, fol. 14 r.
↑Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 192.
↑Werner Troßbach: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648–1806. Fallstudien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. Diss. Marburg 1985 = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 52. S. 365–389, S. 366.
↑Werner Troßbach: Bäuerlicher Widerstand, S. 366–368.
↑Hauptsatzung. (PDF; 20 ?B) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Lautertal, abgerufen im Juni 2022.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., § 24 Punkt d) XI. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.426 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.158ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9MB]).
↑Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend: 1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein; 2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Darmstadt vom 29. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstellen Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Ortenberg
↑Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.27, S.1010 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8MB]).
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.120 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.17 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).