Dieser Artikel beschreibt die Funktion bei deutschen Organisationen. Für die entsprechende österreichische Funktion siehe Gruppenkommandant.
Der Gruppenführer (GrpFhr, GrFü, GF oder GruFü) ist eine Funktion und Qualifikation (Ausbildungslehrgang) von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für eine Person, die eine Gruppe leitet beziehungsweise führt oder befehligt. Der Gruppenführer trägt in der Regel die Verantwortung für seine Gruppe.
In der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung wird eine Führungskraft vorrangig als Gruppenleiter bezeichnet.
Als Teileinheitsführer ist der Gruppenführer für die Führung von acht bis zwölf Soldaten im Gefecht verantwortlich. Er ist kein Disziplinarvorgesetzter. Die Gruppenführerposten füllen hier meist Dienstgrade aus wie:
Unteroffiziere ohne Portepee, Fahnenjunker, Unteroffizier oder Stabsunteroffizier,
Aus gegebenem Anlass, beispielsweise bei Ausfall des originären Gruppenführers, wird diese Funktion auch von Mannschaftsdienstgraden übernommen.
Nationale Volksarmee
In den Teilstreitkräften der NVA und den Grenztruppen der DDR war der Gruppenführer (GF) Teileinheitsführer für die Führung von 8 bis 12 Mannschaftsdienstgrade oder Soldaten höherer Dienstgrade der gleichen Dienstgradgruppe, wie beispielsweise Off.-Schüler/GF an den Offiziershochschulen der DDR, in der Ausbildung, im Tagesdienst oder im Gefecht. Sie trugen in der Regel Dienstgrade von Unteroffizier bis Unterfeldwebel oder vergleichbare Dienstgrade entsprechend der Truppengattung oder TSK. Auch in der NVA bezeichnete der Begriff „Gruppenführer“ eine Funktion/Dienststellung. Sie waren keine Disziplinarvorgesetzten, hatten aber Befugnisse Bestrafungen, wie beispielsweise Dienstverrichtung außer der Reihe, auszusprechen.
Nationalsozialistische Organisationen
In mehreren nationalsozialistischen Organisationen wurde Gruppenführer zur Bezeichnung der höchsten (Generals-)Dienstränge verwandt:
bereitet Einsätze innerhalb seines Aufgabenbereiches vor und nach
berät den Zugführer
Fortbildungsbeauftragter für den praktischen Dienst
unterstützt Mitarbeiter
Die Funktion ist eine vollwertige Führungsaufgabe zur Leitung einer Gruppe.
Bei der Bereitschaftspolizei kann man im Allgemeinen zwischen Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft, Gruppenführer bei einem Unterstützungskommando (USK) (Bayern), BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) und Gruppenführer in einer Ausbildungseinheit unterscheiden.
Bei den Polizeien einiger Ländern und noch vereinzelt bei der BPOL wird die Funktion durch Beamte des mittleren Dienstes wahrgenommen. In anderen Bundesländern und auch zukünftig bei der Bundespolizei ist die Führungsfunktion im gehobenen Dienst angesiedelt. Die Stellendotierung beginnt bei A 9 Polizeikommissar und reicht je nach Behörde bis A 11 Polizeihauptkommissar. Üblich ist eine Besoldung von A 9 / 10. Im mittleren Dienst war die Dotierung A 8 / 9 (teilweise mZ); vereinzelt je nach Behörde (Bundesland) sogar bei A 7 Polizeimeister beginnend. Der Gruppenführer gibt laufbahnrechtliche Beurteilungsbeiträge seiner Mitarbeiter an den Beurteiler.
Die taktische Kennzeichnung des Gruppenführers besteht aus zwei waagrechten Punkten am rechten Arm (meist hellgrün oder hellblau) oder zwei waagrechten Punkten auf dem Einsatzhelm.[2]
Feuerwehr
Der Gruppenführer[3] in der Feuerwehr befehligt bzw. führt die Taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus neun Einsatzkräften.[4] Er handelt vor Ort entweder eigenständig als Einsatzleiter oder unter der Direktive einer übergeordneten Führungskraft (zum Beispiel Zugführer).
Der Gruppenführer:
erkundet die Lage,
bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe,
gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg,
ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden,
hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe,
kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke von zwei Gruppen (siehe FWDV 100, Abschnitt 3.2.5) selbstständig leiten.[5]
Gruppenführer sind bei der Berufsfeuerwehr erfahrene Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Hauptbrandmeister/Brandinspektor). Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist der erreichbare Dienstgrad vom Bundesland abhängig, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Brandmeister. Im Allgemeinen sind sie mindestens Löschmeister; in Hessen beispielsweise Oberlöschmeister. Zudem muss eine entsprechende Ausbildung beim jeweiligen Institut der Feuerwehr bzw. Schule absolviert werden; in NRW der Gruppenführer-Basis-Lehrgang bzw. Hessen etwa F-III-Lehrgang.
Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Gruppenführer erkennt man im Einsatz an einem roten Balken auf jeder Helmseite[7]. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion „Gruppenführer“. Es können daher in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Einheit kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion des Gruppenführers übernehmen. Eventuell weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Gruppenführerqualifikation übernehmen dann normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste kenntlich gemacht.[8][9] Alternativ werden in einigen Bundesländern veränderliche Funktionsabzeichen getragen, für Gruppenführer ein 10 mm schmales, umlaufendes schwarzes Band am Helm.
Gruppenführer der Feuerwehr werden in der Katastrophenschutz-Terminologie auch Unterführer genannt. Die Abkürzung in der Feuerwehr für den Gruppenführer ist „GrFü“ nach DIN 14033.[10] Jedoch wird gelegentlich die Abkürzung „GF“ aus der seit Februar 2008 nicht mehr gültigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 verwendet.
Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.
Technisches Hilfswerk (THW)
Der Gruppenführer im THW leitet eine Bergungs- oder Fachgruppe. Ihm unterstehen je nach Art der Gruppe ein oder mehrere Truppführer (in der STAN festgelegt). Der Gruppenführer untersteht dem Zugführer. Der Gruppenführer ist neben der Führung seiner Gruppe auch zuständig für die Ausbildung und die Ausrüstung derselben.
Sonstige Hilfsorganisationen
Die Ausbildung zum Gruppenführer ist in den einzelnen Organisationen geregelt. Es handelt sich regelmäßig um Unterführer. Gruppenführer kommen als Leiter einer Schnelleinsatzgruppe, als organisatorisches Bindeglied im Vereinsbetrieb, als Einsatzleiter bei kleineren Diensten oder als Führer von Gruppen im Rahmen des Katastrophenschutzes zum Einsatz.
Bei der Wasserwacht des DRK nennt man die Gruppenführerausbildung auch Führen im Einsatz Teil 2 (Wachleiter), anschließend SEG Leiter (Schnelleinsatzgruppen Leiter).[29] Bei den Maltesern nennt man die Gruppenführerausbildung auch Führen und Leiten von Einheiten in Gruppenstärke oder SelbstStändigen Trupps.[30]
↑Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 100. (PDF; 808 kB) Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem –. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, September 1999, abgerufen am 28. Januar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
↑Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren – Grundausbildung, Neckar-Verlag, 2005
↑Norm DIN 14033:2017-04 – Kurzzeichen für die Feuerwehr. In: www.dinmedia.de. DIN Media GmbH, April 2017, abgerufen am 28. Mai 2024 (Einheitliche Benennung der Kurzzeichen (Abkürzungen) für die allgemeine Verwendung im Bereich der Feuerwehr).
↑„Bei der Tagung der Leiter der Feuerwehren der Stadtkreise und der Kreisbrandmeister im April 1999 wurde beschlossen, dass zukünftig auch blaue Kennzeichnungen für die Fahrzeugführer verwendet werden können.“ LFS Baden-Württemberg, 2004
↑Geschäftsanweisung Einsatzbezogene Kennzeichnungen bei der Berliner Feuerwehr, dem Rettungsdienst und den Fachdiensten des Katastrophenschutzes der Berliner Feuerwehr, Stand 13.07.2016