Früher handelte es sich beim ABC-Dienst (ABCDi) um einen bundesweit definierten Katastrophenschutzfachdienst in Deutschland.[1] Er diente der Feststellung von Gefahren atomarer, biologischer oder chemischer Art sowie der Dekontamination.[1] Rückgrat dieses Fachdienstes waren entsprechende Züge.[1] Jeder ABC-Zug (ABCZ) bestand aus einem Zugtrupp, einer Erkundungsgruppe, einer Dekontaminationsgruppe P (für Personen) und einer Dekontaminationsgruppe G (für Geräte).[1] Die Gesamtstärke betrug 42 Einsatzkräfte, darunter ein Zugführer, ein Zugtruppführer, drei Gruppenführer (je einer pro obiger Gruppe), sechs Truppführer und 31 Helfer (darunter 16 explizite ABC-Helfer).[1]
In der Regel gehörten speziell vom Bund beschaffte Fahrzeuge, die den Kommunen zur Verfügung gestellt worden waren, diesem Fachdienst an: Der acht Personen starke Zugtrupp umfasste einen Zugtruppkraftwagen, einen Kombi sowie ein Krad.[1] Die Erkundungsgruppe besetzte zwei AC-Erkundungskraftwagen (AC-ErkKW, mit je vier Sitzplätzen).[1] Die Dekontaminationsgruppe P besaß einen Kombi, ein Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug (DMF) mit Entgiftungsanhänger (EA) sowie einen Tankwagen (TW 30) mit 3000 Liter Trinkwasser.[1] Der genannte Kombi war unter anderem mit einer Meldetasche, etwas Sanitätsmaterial, einem Dosisleistungsmessgerät sowie einer Spürausstattung für chemische Agenzien ausgerüstet.[1] Er war achtsitzig, wobei laut STAN nur sieben Plätze zu besetzen waren.[1] Die Dekontaminationsgruppe G bestand aus 12 Einsatzkräften.[1] Auch diese Teileinheit besaß einen Kombi, der allerdings eine etwas umfangreichere Beladung hatte (eine ABC-Markierausstattung und eine explosionssichere Leuchte).[1] Des Weiteren hatte diese Gruppe einen Lkw mit ABC-Spür- und Dekontaminationsausstattung sowie einen weiteren TW 30.[1]
Das in der Regel ehrenamtliche Personal wurde dezentral rekrutiert. Hervorgegangen ist dieser Fachdienst aus dem früheren ABC-Fachdienst des Luftschutzhilfsdienstes. Teilweise waren diese Einheiten als Regieeinheiten aufgestellt. Es gab allerdings auch außerhalb des ABC-Fachdienstes ABC-Helfer.[2]
Aktuelle Situation
Die STAN-Maßgaben des Bundes sind mittlerweile außer Kraft getreten.[3] Der ABC-Dienst wird daher jetzt im Wesentlichen durch Landesrecht bestimmt.[4] Das Land Hessen spricht von GABC-Einheiten[5] bzw. GABC-Zügen.[6][7]
Für die aktuellen sowie ehemaligen Dienstvorschriften der Feuerwehren im Bereich des ABC-Dienstes, siehe Feuerwehr-Dienstvorschrift. Für größte Schadenslagen gibt es inzwischen bundesweit an sieben Standorten eine Analytische Task Force zur Unterstützung der regulären Einheiten.
↑Franz-Josef Sehr: 50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Beselich. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2023. Limburg 2022, ISBN 978-3-927006-59-1, S.75–79.