Die Gesellschaft zu Pfistern ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern[1] garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine bürgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung[2] und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Pfistern besitzen.
Die Gesellschaft zu Pfistern (lat. pistor) erscheint in den Quellen erstmals im 14. Jahrhundert und umfasste die Bäcker und Müller. Damals gab es eine Stube zu Niederpfistern und eine zu Oberpfistern (nach der Lage in der Stadt). Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Pfistern sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Berner Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Pfistern.
Personen
Nicht abschliessende Liste mit Angehörigen der Gesellschaft zu Pfistern, über welche ein deutschsprachiger Wikipedia-Artikel existiert.
↑Staatskanzlei des Kantons Bern: Verfassung des Kantons Bern. SR 131.212. In: Systematische Rechtssammlung SR. Stimmvolk des Kantons Bern, 6. Juni 1993, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 107 in Abschnitt 7 Gemeinden; Stand am 11. März 2015).
↑Staatskanzlei des Kantons Bern: Gemeindegesetz des Kantons Bern. BSG 170.11. In: Systematische Rechtssammlung des Kantons Bern BSG.Grosser Rat des Kantons Bern, 16. März 1998, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 117 in Abschnitt 2.2 Burgergemeinden und burgerliche Korporationen; Stand am 1. Januar 2014).