Die Gesellschaft zu Kaufleuten ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern[1] garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung[2] und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Kaufleuten besitzen. Zurzeit umfasst die Gesellschaft zu Kaufleuten ungefähr 1300 Mitglieder.
Die Gesellschaft zu Kaufleuten erscheint in den Quellen erstmals Ende 14. Jahrhundert als Krämergesellschaft. Spätestens seit 1431 hatte die Gesellschaft das Privileg der Markt- und Handelspolizei in den deutschsprachigen Gebieten der Stadt und Republik Bern. Die Gesellschaft kontrollierte Mass und Gewicht und übte die eigentliche Marktpolizei durch Aufseher (Henseler) aus. Das Privileg fiel 1798 mit der französischen Besetzung Berns.
Bernhard Emanuel von Rodt, Ludwig Lauterburg: Die Gesellschaft von Kaufleuten in Bern. Ein Beitrag zur Geschichte des stadtbernischen Gesellschafts- und Zunftwesens, in: Berner Taschenbuch auf das Jahr 1862, S. 1–171. doi:10.5169/seals-120727
↑Staatskanzlei des Kantons Bern: Verfassung des Kantons Bern. SR 131.212. In: Systematische Rechtssammlung SR. Stimmvolk des Kantons Bern, 6. Juni 1993, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 107 in Abschnitt 7 Gemeinden; Stand am 11. März 2015).
↑Staatskanzlei des Kantons Bern: Gemeindegesetz des Kantons Bern. BSG 170.11. In: Systematische Rechtssammlung des Kantons Bern BSG.Grosser Rat des Kantons Bern, 16. März 1998, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 117 in Abschnitt 2.2 Burgergemeinden und burgerliche Korporationen; Stand am 1. Januar 2014).
↑Verzeichniss sämmtlicher Burger der Stadt Bern auf 1. Januar 1861, Bern 1861, S. 24.